habe vor einem dreiviertel jahr ein zweijahresvertrag mit einem fitnesstudio gemacht. dies hat seine standort gewechselt, seinen namen und das ganze konzept wurde unstrukuriert! dadurch will ich kündigugn weil viele gegebenheiten von früher nicht mehr sind und auch unangenehmlichkeiten aufkommen. habe unter diesen aspekt kündigung geschr. habe antwort bekommen. im schr. steht das der vertrag nicht gekündigt werden kann da es der gleiche inhaber ist. nun habe ich auf mein sonderküdugungsrecht anspruchgenommen. im 2.schr. kommt es uns nun entgegen mit einer kündigung in 3 monatenunter voraussetzung eines laufzeitenrabatts. was ist das? bzw kann ich trotzdem kündigen. habe einzugsermächtigung zurückgenommen. darauf hin wurde mir 5€ mehr abgezogen wegen verwaltungskosten.
was kann ich jetzt machen?
sonder kündigungsrecht geht doch bei umstrukturierung der unternehms usw. auch wenn es der gleiche inhaber bleibt.