Hallo... Ich bin neu hier und hoffe sehr, dass mir jemand (eventuell mit gesetzlichen Grundlagen) weiterhelfen kann.
Kurze Fallbeschreibung:
Mein Samsung S3 habe ich im August 13 bei Cyberport erworben.
Nach nur 7 Monaten war die Akkulaufzeit einfach unsagbar schlecht.
also 1. Reklamation eingeschickt.
-- das wurde behoben, es gab einen neuen Akku.
Des weiteren blätterte die Farbe ab, u.a. Überlackablösung am Akkudeckel (das Handy war IMMER in einer Tasche!)
also 2. Reklamation
-- es wurde ein komplett neues Gerät raus geschickt. Allerding in alter OVP mit demzufolge anderer IMEI-Nr. (egal erstmal!)
neues Gerät da, alles gut und schön. Nur erkannte dieses die Original Speicherkarte von Samsung nicht an!!!
also 3. Reklamation!!
Mein Schreiben dazu klang sinngemäß so:
Durch die 3malige gescheiterte Nachbesserung habe ich (meiner Meinung nach!) das Recht auf Rückgabe, da das Gerät noch kein Jahr alt ist.
Dies wurde mit sehr unheimlich sinnfreien Begründungen zurück gewiesen: Es sei derzeit kein Mangel ersichtlich!!!
NATÜRLICH NICHT, ES WURDE JA AUCH JEDES MAL NACHGEBESSERT!
Meiner Meinung nach, ist die Behebung der angegebenen Schäden ein unausgesprochenes Schuldeingeständnis seitens Samsung.
Wer bitte reklamiert oder erneuert Teile, die hinterher mir zu lasten gelegt werden?
Habe ich ein Recht auf Rückgabe? Wenn ja, auf welches Gesetz berufe ich mich und wie kann ich Cyberport entgegentreten, damit Sie es zurück nehmen?
Ich danke Euch sehr für Eure Hilfe...