Hey Mageclown
Aufgrund dessen, dass du unter 21 Jahren dich befindest, zugleich in der Probezeit, wird folgendes auf dich zu kommen (nur eine hohe Wahrscheinlichkeit):
Verstöße während der Probezeit werden in zwei Kategorien unterteilt.
Das wäre einmal Kategorie A und B:
Grundsätzlich ist die zunahme an eines alkoholischen Getränks in der Probezeit verboten.
Aufgrund dessen, dass du gegen diese Tat verstoßen hast (Kateg.A), wird dir ein Bußgeld von 250€ verschieben 1 Punkt
Zugleich hast du mit "dieser Tat", gleich eine neue begannen und zwar, dass, wenn man einen Verkehrsverstoß mit einen Bußgeld über 60€ begannen hat, so wird die Probezeit um weiter 2 Jahre verlängert.
Ist es deine einzige Tat, die du begannen hast, sprich, nicht weiteres nach der Zeit dazu kommt, hast du ansich nur eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & eine Teilnahmepflicht am Aufbauseminar sowie dein Bußgeld von ca. 250€ (Bußgeld, variiert sich je nach Situation bzw. wird per Brief weiter erläutert)
Ich gebe dir mal einen Link mit, wo alles nochmal genauer hingedeutet wird:
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/
* Und wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung
Das ist wiederum eine ganz andere Situation und unabhängig davon, was wiederum mit der anderen zu tun hat.
Da kommt es ebenfalls wiederum darauf an, wo du zu schnell warst (innen/außen-orts), die zugelassene Geschwindigkeit, Toleranz (eig. immer ca. 3km/h) und ob du in der Probezeit bist, oder nicht.
Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte.
Gruß, Viajero7