@blockparty: wenn nur eine überflüssige Antwort kommt, spars dir?! Die Frage war nicht "Bin ich selbst Schuld" oder "sollte ich zu nem Händler gehen" oder? Manche Leute hören sich gern selbst reden, ohne Ahnung zu haben scheinbar noch am liebsten. Gratulation. Auch Privatverkäufer dürfen nicht machen was sie wollen oder betrügen und sich dann auf die Floskel berufen.
@alle anderen die es vielleicht interessiert: War gestern noch beim Anwalt, Lösung ist, dass man auch bei Privatverkauf und mit der "gekauft wie gesehen" Floskel den Sachverhalt der arglistigen Täuschung in diesem Fall hat, was er ja sogar noch zugegeben hat. Sprich, Verkäufer weiß von einem Makel, sagt es aber nicht. Zudem ist man bei solchen Dingen 6 Monat haftbar, ich kann nun also entweder zurücktreten bei voller Erstattung, oder Nachbesserung verlangen.
Lieben Dank für eure Antworten!