ie Agentur für Arbeit wird prüfen, ob wegen der fristlosen Kündigung ein versicherungsschädliches Verhalten vorliegt und daher eine Leistungssperre greift.

Du kannst alternativ beim Jobcenter ALG II beantragen, dieses wirst du bekommen, wenn du im Sinne des SGB II bedürftig bist.

Allerdings wird die Leistungssperre der Agentur für Arbeit in das ALG II hineinwirken, und zwar in Form einer Sanktion, du bekommst eine Regelsatzkürzung von 30% (wenn du über 25 bist) bzw. eine Regelsatzkürzung von 100% (wenn du unter 25 bist).

Sollte sich die Leistungssperre der Agentur für Arbeit als berechtigt herausstellen, greift bei ALG II der § 34 SGB II, das bedeutet, dass die kompletten ALG II-Leistungen während der Sperrzeit vom Jobcenter zurückgefordert werden.

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Was kann ich weiter tun in dem beinahe Raubfall um den Vorwurf des Warenbetrugs von mir zu bekommen?

In einem anderen Thread hatte ich es bereits geschrieben. Mir wurde nun trotz erfüllter Mitwirkung vom 06.05.2013, welche noch nicht bearbeitet wurde, weil im Jobcenter nur Rumgesessen wird und Kaffee getrunken wird, alle Leistungen storniert, sodass ich nix zu essen habe. Ohne Bescheid, und ohne telefonische Benachrichtigung! Zu dem Raubfall ist es ja so: Ich wurde letztes Jahr quasi durch einen Einbruchsdiebstahl durch Stubenparty enorm geschädigt, in dem ich zwei Bekannte gereingelassen hatte, weil sie nicht im Regen draussen sein wollten. Diese haben dann deren Freundesfreunde, die diese angerufen hatten hineingelassen, die widerrum Freundesfreunde und deren Freundesfreunde hintersich hatten. Alle betraten die Wohnung und ich konnte aufgrund der Menschenscharr nix machen. Nun mir wurden ja Bargeld das gesamte für meine Kfz Versicherung für ein Jahr gestohlen, desweiteren wurde 14 Tage später mein Türrahmen durch Einbruchsversuch geschädigt. 7 Monate später legte man mir einen Durchsuchungsbeschluss vor, wegen Ebay Warenbetrugs in vier Fälle sollen es sein, soweit ich weiß. Es ist anzunehmen, dass nicht nur Bargeld gestohlen wurde, sondern meine Sparkarte auf die die Umsätze laut der Polizei gelaufen sein sollen, es kam also zum Datenmissbrauch und es liegt auf der Hand, dass neben dem Bargeld einer der Personen, die Karte stahl um dann diese Taten zu begehen. Leider hatte ich meine Geheimpin davon zwar getrennt aufbewahrt, aber ebenfalls in der Handtasche gehabt, sodass ich davon ausgehen kann, dass samt Pin der Diebstahl perfekt gelungen war und ich nun der Tatverdächtige des Warenbetrugs und Sozialleistungsbetrugs sein soll obwohl ich gegenüber den Polizeibeamten bestätigt hatte, als diese die Wohnung auf hauptsächlich diese Gegenstände die ich nicht verschickt haben soll durchsuchten, dass ich die nie hatte. Das hatte ich auch so gesagt. Nun war es so: Mir wurde rund 1 Monat später eine Vorladung, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in den Briefkasten geworfen zu der ich hingegangen bin und dann nur, weil ich ein Erotikmagazin in meiner Wohnung herumliegen hatte, was sich einer derer dann angeschaut hatte, deren Mutter dann eine Anzeige gegen mich machte. Auch wurden da die Personen erwähnt, die vermutlich an dem Betrug der mir vorgeworfen wird beteiligt waren. Ich wusste aber damals noch nicht, von dem Betrug der gegen mich geplant war, sodass ich nur erwähnte, dass mir samt Bargeld zahlreiche Sachen dieser Personen gestohlen wurden ich dies aber damals deshalb nicht zur Anzeige gebracht hatte, weil ich nur zwei der Personen kannte, nicht wusste wer davon was gemacht hatte und alle anderen 11 Personen ca. mir unbekannt waren, sodass ich hätte Anzeige gegen unbekannt machen müssen.

Und diese Personen haben mir jetzt so den Ärger eingebrockt, dass mir nun Ebay Warenbetrug und das Jobcenter nun wegen den Einnahmen da nachfragt, desweiteren dass mir unterstellt wird, meine Selbständigkeit nicht angegeben zu haben.

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Wegen des Problems mit dem Jobcenter wendest du dich bitte umgehend an die Diakonie oder Caritas.

Die sorgen ggf. auch für Kontakt zu einer TAFEL oder einer sonstigen Armenspeisung.

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Starte eine Google-SDuche zum Thema Ölbinder / Ölbindemittel.

Der örtliche Chemikalienhandel müsste dir ein passendes Mittel anbieten können.

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Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

§ 20 SGB II ---> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__20.html

Eigentlich interessiert sich das Jobcenter nicht dafür, wie du deinen Regelsatz ausgibst. Allerdings: sollte das Jobcenter vermuten müssen, dass du dein Geld für Schuldentilgung ausgibst und nicht für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, wie das der Paragraph vorgibt, kann es zu Rückfragen kommen.

Kannst du einen entsprechenden Verbrauch für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie nicht glaubhaft machen können, vermutet das Jobcenter nicht angegebenes Einkommen oder anzurechnende Unterstützung von dritter Seite.

Es gibt also Gründe, warum ein Jobcenter in Sachen Regelsatz Interesse bekundet.

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Wozu brauchst du diese Medikamente?

Obwohl rezeptfrei, sind diese Medikamente nicht unbedenklich und dürfen nur gemäss Beipackzettel bzw. auf ärztlichen Rat eingenommen werden.

Ein verantwortungsvoller Apotheker wird dir diese Medikamente nicht verkaufen.

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**Ich bedanke mich für alle Antworten. ** Inzwischen funktioniert mein Postfach wieder, entweder lag es an einem internen Problem bei GMX oder an einer alten Flash-Player-Version.

http://helpx.adobe.com/flash-player.html

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Das solltest du - wenn möglich - noch mit der JVA telefonisch klären.

Ansonsten kannst du den 10jährigen nicht mitnehmen, eine JVA hat strenge Regeln und da musste schon so mancher umkehren, obwohl er eine stundenlange Fahrt hinter sich hatte.

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Hast du einen Darlehensantrag schriftlich gestellt und wurde dieser schriftlich abgewiesen?

Wenn das alles mündlich abgewicklelt wurde, stellst du bitte einen schriftlichen Antrag und bittest um einen schriftlichen Bescheid.

Wenn du ein Darlehen bekommen solltest, musst du das Darlehen mit 10% des Regelsatzes monatlich tilgen, siehe dazu § 42a SGB II.

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Solingen ist eine Optionskommune, das Jobcenter hat keine eigene Homepage, Informationen sind auf der Homepage der Stadt Solingen zu finden.

Siehe dazu meine angegebenen Links, ein Link lässt sich anscheinend nicht fehlerfrei übertragen, ist aber unter Google zu finden:

ALG II: Kosten der Unterkunft Solingen

Um sicher zu gehen, solltest du direkt beim Jobcenter Informationen einholen, das Jobcenter hält Info-Zettel bereit.

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Wenn du wirklich 1.500,--€ bar ausgezahlt bekommst, kannst du dem Jobcenter dankbar die Füsse küssen. Es könnte nämlich auch weniger sein oder in Form von Gutscheinen.

Unter Erstausstattung versteht das Jobcenter das allernötigste, also Waschmaschine, Bett, Tisch, Stuhl, Gardinen.

Den Kleinkram wie Geschirr, Besteck, Wäsche usw. kannst du dir schenken lassen oder billig im Sozialkaufhaus beschaffen.

Schau mal auf die Seiten von abfallspiegel.de, alles-und-umsonst, ...

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ich habe mal eine Frage zu diesem Thread:

Wo (!) muss ein Händler denn seine Garantie/Gewährleistung bei schwergewichtigen Geräten wie z.B. einer Waschmaschine bewirken?

Muss er z.B. eine Waschmaschine, so er diese nicht an Ort und Stelle reparieren kann, abholen und wieder anliefern oder kann er vom Käufer verlangen, ihm das Garantie- bzw. Gewährleistungsobjekt auf Käufers Kosten in sein Geschäftslokal zu bringen und dort wieder abzuholen?

Danke für eine Antwort.

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Zahl das Knöllchen und gut ist.

Du kannst die Sache nur teurer machen.

Schlussendlich hätten die auch keine Probleme damit, dich in Ersatzhaft zu nehmen, glaubst garnicht, wieviele kleine Würstchen von den Behörden zu heiss gekocht werden, weil die die Knäste auslasten müssen, und an die echten Ganoven nicht mehr herankommen.

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Die Sparkassen bieten neuerdings ab Oktober 2012 ein sogenanntes Bürgerkonto an, das jeder bekommen kann.

Also sollen die Leute zur örtlichen Sparkasse gehen, ein Konto beantragen und dies gleich in ein P-Konto umwandeln lassen.

Damit sollte das Problem gelöst sein.

http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/120926_PM_Buergerkonto_97.html

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Gibt es da bei der Datumsangabe einen Schreibfehler?

Wenn das eine Anhörung nach § 24 SGB X ist, müsste man dir angemessene Zeit geben, antworten zu können.

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Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizkosten werden üblicherweise an den Leistungsberechtigten = Hilfeempfänger gezahlt. Ist die sachgerechte Verwendung nicht sichergestellt, kann das Jobcenter die KdU auch direkt an den Vermieter zahlen (§ 22 SGB II).

Hat der Hilfeempfänger gegenüber dem Jobcenter seine Pflichten nicht erfüllt, wird das Jobcenter ihn sanktionieren, und zwar stufenweise.

Wenn die Miete nicht mehr gezahlt wird, bedeutet das entweder die 2. Sanktionsstufe bei Personen unter 25 oder die 3. Sanktionsstufe bei Personen über 25.

Alternativ könnte es auch so sein, dass der Hilfeempfänger auch mehrere Sanktionen bekommen hat, die in der Summe den Regelsatz überschreiten und die Kosten der Unterkunft angreifen.

Hier müsste der Vermieter mal ein Gespräch mit dem Mieter führen und die Ursachen erfragen. Der Mieter hat grundsätzlich die Möglichkeit, zwecks Wohnraumsicherung ein Darlehen beim Jobcenter nach § 24 SGB II zu beantragen.

Der Vermieter sollte hier vielleicht auch die Sozialberatung der Diakonie oder Caritas einschalten und versuchen, dem säumigen Mieter von dort Hilfe zukommen zu lassen. Ansprechpartner wären auch die Pfarrer/Pastoren der umliegenden Kirchengemeinden.

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Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, die nun nicht bedient wird?

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Es kommt darauf an, wie hoch die Sanktion ausfällt.

Keine Kosten der Unterkunft werden gezahlt bei unter 25 = 2. Sanktionsstufe bei über 25 = 3. Sanktionststufe

Angegriffen werden die Kosten der Unterkunft, wenn die Sanktionen über 100% liegen, also unter 25 = 1. Sanktionsstufe in Verbindung mit Meldeversäumnissen über 25 = Summe aus 1. und 2. Sanktionsstufe und Meldeversäumnisse

Achtung! Bei 100%-Sanktionen wackelt auch die Krankenversicherung.

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