Das wohl derzeit bekannteste härteste Material der Welt ist das Tantalhafniumcarbid - unabhängig davon ob es natürlich oder chemisch ist. Wenn mir jemand ein viel härteres Material nennen kann, wäre ich dafür dankbar. Es spielt keine Rolle ob das Material natürlich oder chemisch ist. Hauptsache hart muss er sein und den höchsten Schmelzpunkt besitzen.

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Nein. Rechtlich gesehen darf der Strom von deiner neuen Wohnung nicht abgestellt werden, es sei denn es handelt sich um die selbe Kundennummer. Sollte er dennoch dein Strom abstellen, so ist das rechtswidrig und du kannst sofort beim Amtsgericht einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Er darf es nicht abstellen, auch wenn du Stromschulden hast. Deine Schulden haben keine Auswirkungen auf den Zähler deiner neuen Wohnung, wenn es sich um eine andere Kundennummer beim selben Stromanbieter handelt. Er kann dein Strom nur dann abstellen, wenn es die selbe Kundennummer beinhaltet. Wenn ich bei der Telekom 2 Handyverträge abschließe und eins davon nicht bezahle, dann darf rechtlich gesehen nicht alles gesperrt werden. Es sei denn es handelt sich um die selbe Kundennummer. Es kommt immer darauf an, ob du beim Umzug in deiner neuen Wohnung eine Abmeldung durchgeführt hast oder einen Umzug. Bei einem Umzug bleibt deine Kundennummer gleich und dein Strom kann somit gesperrt werden. Die Abmeldung jedoch ist besser, damit du eine neue Kundennummer zugewiesen bekommst. Rechtlich gesehen haben Verträge keine Auswirkungen auf andere Verträge. Die Behauptung dass du alte Schulden beim selben Stromanbieter hast ist eine ungültige Ausrede die keine rechtliche Grundlage beinhaltet. Wenn beide Parteien einen Vertrag abschließen, dann darf er nicht vom Lieferant gebrochen werden. Eine Stromsperre darf somit nicht durchgeführt werden, da der neue Vertrag mit dem alten Vertrag nichts zu tun hat. Die Erwähnung des Firmennamen deines Gläubigers reicht daher nicht aus um ihn als Argument benutzen zu können um eine Sperre zu rechtfertigen. Er hätte den zweiten Vertrag ablehnen können. Aber er hat zugestimmt. Er darf nicht gegen den Vertrag verstoßen. Wir Verbraucher dürfen auch keine Verträge brechen. Diese Regel gilt auch für Firmen.

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