Ja, das ist möglich. In Brandenburg geht dies aufgrund § 9 Abs. 2 Nr. 3 BbgHG. Sieh einmal mal an der Uni Potsdam unter dem Punkt Hochschulzugangsberechtigung nach.
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Hallo, Hochschulrecht ist Ländersache.In Brandenburg ist dies an der Universität Potsdam und an der Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder möglich. Einfach einmal entsprechende Suchmaschinen nutzen.