Wenn er es rechtzeigtig einige Tage vorher ankündigt, kann er das machen.

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Garantie- oder Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Autoreparatur?

wie ist die Rechtslage, wenn ein Auto bei einer großen Meister-Werkstattkette (ATU)nicht zur vollen Zufriedenheit repariert wird?

Ich hatte eine Autopanne mit Motorschaden. Dieser wurde bei o.g. Werkstatt repariert. Beim vereinbarten Abholtermin des Autos bemerkte ich, dass das Fahrzeug während der Fahrt einfach ausging und nicht wieder ansprang. Ein Mitarbeiter der Werkstatt kam zu mir gefahren und gab Starthilfe. Auf dem Weg zurück zur Werkstatt ging das Auto 2 weitere Male während der Fahrt aus. Die Werkstatt befand sich übrigens ca 300 km von meinem Wohnort entfernt. Das Auto konnte an diesem Tag nicht mit nach Hause genommen werden. Es verblieb 2 weitere Tage in der Werkstatt. Die Batterie wurde ausgetauscht und man übergab mir das Fahrzeug als "repariert". Das Fahrzeug fuhr tatsächlich auch die 300 km bis nach Hause bis der gleiche Fehler erneut auftrat. Diesmal brachte mich der nicht gefundene Fehler sogar in eine sehr gefährliche Situation. Mein Auto ging auf einer stark befahrenen Straße einfach aus, hinter mir fuhr eine Straßenbahn, die eine Vollbremsung machen musste um mir nicht hinten drauf zu fahren. Hinten auf dem Rücksitz saß meine 22-Monate alte Tochter. Ich rief den ADAC und wartete. Letztlich ließ sich das Auto nach einer Wartezeit von ca. 30 Min doch noch einmal starten und ich fuhr zu einer Filiale dieser Werkstattkette (ATU) in meinem Wohnort. Dort stellte man fest, dass der Anlasser kaputt ist. Für die Kosten möchte die Werkstatt jedoch nicht aufkommen, da dies nicht unter den Garantieanspruch fällt. Ich bin sehr verärgert darüber und glaube, dass man mir zumindest eine kostenfreie Reparatur (mindestens auf Kulanzbasis) anbieten müsste. Schließlich übergab man mir ein vermeindlich repariertes Auto, welches jedoch keineswegs repariert war und mich zudem in eine gefährliche Situation brachte. Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich einen Schadensersatzanspruch oder einen Garantieanspruch geltend machen? Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden bezahle ich ja nicht "nur" die ausgetauschten Teile (und habe deshalb nur darauf einen Garantieanspruch), sondern auch die Arbeitsleitstung der Meisterwerkstatt. Ich meine damit, dass ich doch darauf vertrauen muss, dass das Fahrzeug zuverlässig repariert wird, also die reine Dienstleistung. Wenn dem nicht so ist, ergibt sich für mich allein daraus schon ein Schadensersatzanspruch/Garantieanspruch. Man nahm mit der nicht vollständigen Reparatur in Kauf, dass meine Tochter und ich in eine möglicherweise sogar lebensgefährliche Situation geraten. Das Auto befand sich über 3 Wochen in der Werkstatt und ich zahlte rund 2000 € für die Reparatur.

Vielen Dank vorab

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Langer Monolog, dem du besser deinem Anwalt schreibst. Der wird dafür bezahlt, daß er das regelt. Wir kennen die Rechtslage nicht und führen hier auch keine Beratungen dieser Art durch.

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Das sind nur einige Euros! Ich finde, daß diese Leute das Geld wieder an den Steuerzahler zurückzahlen sollte, denn der kommt für mehr auf.

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Bei Amazon brauchst du dir keine Sorgen zu machen, die buchen das schon noch ab.

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Nimm die Herausforderung an. Zudem ist es nicht immer wichtig, ob jemand eine Hochschule absolviert hat, sondern, daß jemand auch Personal führen kann.

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Laß den Tieren doch auch ihren Spaß.

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Geh ihm aus dem Weg und sag es seiner Frau!

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Hier ist keine Verkaufsplattform, sondern eine Ratgeberseite!

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