Du kannst Dir zum Monatsende 80 % Abschlag vom Nettolohn auf Dein VERLANGEN hin auszahlen lassen und das jeden Monat.
bis zu 80 % maximal ! §11Abs.2 Manteltarifvertrag IGZ
Du kannst Dir zum Monatsende 80 % Abschlag vom Nettolohn auf Dein VERLANGEN hin auszahlen lassen und das jeden Monat.
bis zu 80 % maximal ! §11Abs.2 Manteltarifvertrag IGZ
So so kommen angeblich - na ja DIE Politik ist zu langsam für die Globalisierung ...............alles Schwachsinn ! Ost / West Differenzen nach der Wiedervereinigung ! Art.1 GG die Würde des Menschen ist unantastbar-. wer hält sich den an sowas ?
Wenn ich als Vater alle 14 Tage geregelten Umgang habe Samstags und Sonntags für 4 bzw 3 Stunden wo ist da der Sinn ! Die Kinder entfremden Sich doch im Alter von nun 3 und 10 Monaten viel zu schnell.
Die Mutter geht einfach zum Arzt und bekommt eine ärztliches Atest und schon sehe ich meine kleinen Kinder nur alle 4 Wochen. Sie kann das machen wie Sie will und ich als Vater mit gemeinsamer Sorge meiner nichtehelichen Kinder habe doch keine Chance.
Dann baut sie noch betreuten Umgang ein. Auch wenn ich alles für meine Kinder mache und versuche sowas finde ich einfach nicht dem Kindswohl geschuldet. Immer vor Gericht ziehen dazu fehlt mir einfach die Kraft mittlerweile ich überlege das ich den Kontakt komplett abbrechen werde, da Sie nicht bereit ist zu reden über das was da abläuft......Fk the system !
So ähnlich läuft es bei mir mittlerweile auch schon. Ich habe auch gemeinsame Sorge und Sie verweigert mir den Umgang durch Arztateste angebelich. Ja jetzt vor Weihnachten muss man ja lieber die gesamte Verwandtschaft besuchen als dem Vater den Umgang zu gewähren ! Ich kann nur sagen feuer frei auf dem Gerichtswege da das Jugendamt auch nicht viel dazu sagen wird ! Die halten sich da raus.....!
Klar wenn Du diesen Umgang so vereinbart hast und das Kind ist nicht da sofort zur Polizei sonst sagt Sie nachher noch das Du Deien Pflicht nicht nachkommst !