Brauche ich für meinen Motorradauspuff eine ABE wenn eine E-Nummer eingestanzt ist?
Tag zusammen,
die Frage mag sich jetzt bestimmt für den einen oder anderen dumm anhören, aber wie man noch merken wird habe ich von sowas absolut keine Ahnung.
Die Situation sieht so aus: Ich habe vor ca 2 Jahren eine Yamaha Yzf R125 mit einer Gianelli GX One Komplettanlage gekauft. Der Auspuff war schon vom Erstbesitzer verbaut. Der Verkäufer (nicht der Erstbesitzer) damals hatte keine Papiere für den Auspuff, wurde aber anscheinend mal angehalten und den Beamten reichte damals die eingestanzte Nummer. Jetzt möchte ich das Bike verkaufen, habe aber Bedenken wie das mit dem Auspuff funktioniert. Der neue Besitzer wird ja wahrscheinlich nicht so leichtgläubig sein wie ich damals. Brauche ich irgendwelche Papiere für den Auspuff oder reicht die E-Nummer tatsächlich aus?