Darf mein Hund auf eigenem, nicht eingezäunten Grundstück ( 80 ha ) frei laufen?

Ich habe folgendes Problem. Wir wohnen auf einem Bauernhof mit rund 80 ha Forst und Wald drumherum. Alles unser Privatbesitz aber von der Allgemeinheit zum Spazierengehen genutzt. Die Hofstelle ist eingezäunt. Leider gelingt es unserem Hund ( ehemaliger Strassenhund ) immer wieder den Zaun zu überwinden, unterwinden oder was auch immer. Er ist da sehr einfallsreich. Er ist ein lieber kleiner Kerl, eher ängstlich, der für niemanden eine ernsthafte Bedrohung darstellt und ist dennoch selbstverständlich versichert. Er hat nur ein Problem, er verbellt Jogger, die leider hin und wieder über unser Gelände laufen. Nun bin ich mit einem solchen aneinander geraten, der auf meinen Hund losgegangen ist. So rein moralisch denke ich, soll er doch den Kilometer außen rum laufen, wenn ihn mein Hund stört. Rechtlich weiß ich natürlich, dass ich dafür Sorge zu tragen habe, dass mein Hund niemanden verletzt. Macht er aber auch nicht. Er nervt halt nur. Ein allgemeines Betretungsverbot kann ich nicht aussprechen und will ich auch gar nicht. Aber faktisch bedeutet das doch für mich, dass ich mein Grundstück entweder auf 2,00 m mit Stahlzaun ( wofür ich im Außenbereich erstens keine Genehmigung bekomme und den ich 2. gar nicht finanzieren kann ) einfrieden müßte oder meinen Hund auf meinem eigenen Grundstück nicht mehr laufen lassen kann. Zum Wohle der Allgemeinheit...Alles etwas unbefriedigend... Was erwartet mich, wenn sich jemand beschwert? Wie ist die Rechtsgrundlage bei freilaufenden Hunden auf so großen privaten Grundstücken? Hat schon mal jemand ein ähnliches Problem gehabt?

Und bitte keine Erziehungstipps...Habe alles durch inklusive teurem Hundetrainer..

Danke

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Ich nochmal selber... Der Vorschlag mit der Rechtsberatung ist vielleicht gar nicht so verkehrt. 

Natürlich ist mein Hund haftpflichtversichert. Er ist im Übrigen ganz knapp 40 cm groß und wiegt 12 kg, also echt ne halbe Portion. Aber wer halt Angst vor Hunden hat, hat sie auch vor ihm. Vor allem, wenn er wie eine Tarantel angeschossen kommt... Bin durch Eure Antworten schon ein wenig nachdenklicher geworden. Ich bin wirklich ein verantwortungsbewußter Hundehalter und das auch schon seit etlichen Jahren. Habe auch selber einen kleinen Sohn und würde es alles andere als witzig finden, wenn er so angegangen würde. Obwohl unser Hund - wie gesagt - ausschließlich ein Problem mit Joggern hat und er immer einen Sicherheitsabstand von zwei,drei Metern einhält. Kinder liebt er über alles...

Es bleibt mir wohl tatsächlich nichts anderes übrig, als die kleine Fellwurst anzuleinen oder den Zaun noch mehr aufzurüsten. So kann dann wirklich nichts mehr passieren. Auch dem Hund nicht...

Früher war ich immer der Meinung etwas Gutes zu tun, Hunde vom Auslandstierschutz zu übernehmen. Mit dreien hat es auch wunderbar geklappt. Aber dieser kleine Wuschel ist ein gutes Beispiel dafür, dass man vielleicht nicht jedem Strassenhund einen Gefallen tut, wenn man ihn aus seiner gewohnten Umgebung holt. Unser Hund ist von ganzem Herzen Streuner und wird es immer bleiben. Vielleicht hätte er ein freies - wenn auch gefährlicheres - Leben vorgezogen, wenn man ihn gefragt hätte. 

Vielen Dank für Eure Denkanstöße und Ratschläge. Ich gehe jetzt Zaun-Bauen...:-)

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