Wie die meisten schon geschriebebn haben soll es dem Überholer das er gefahrlos einscheren kann.

Es ist ein "Hallo" wen einer deiner Firma entgegenkommt,  im Ausland, Kollege.

Eigentlich wäre es nicht erlaubt die "Lichthupe" zu tätigen, den es handelt sich dabei um ein Warninstrument und dem Kollegen zu blinken ist keine Gefahrensituation. In einigen Ländern in der EU ist auch die Dachleuchten anders geregelt. In Spanien sind sie verboten. (eigens erlebt, kostete mich zu einer nicht vorgesehen Ruhezeit von 8 Std. Dafür noch einmal ein, Muchas Gracias, Korrupte Guardia Civil, SP-Tudela). Das anzeigen mit der Lichthupe ist bei Geschwindigkeitskontrollen verboten, die dir entgegen kamen schwenkten dann 1 - 2 Tachoscheiben.

Nicht jeder hatte CB-Funk, den als wir noch Grenzen hatten war es im internationalen Verkehr wichtig, das du die Bestimmung des jeweiligen Landes wusstest. Den nicht überall galten die gleichen Vorschriften und die Konzessionen.

Das letzte betätigen der ichthupe galt meistens den PW-Fahrer(n) / -innen die dir vor die Front fahren und dann abbremsen, ausbremsen.

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