Würd ich mir in deinem Alter noch nicht soviele Gedanken drüber machen. Wahrscheinlich wächst du eh nochn bisschen, dann verteilt sich das wieder. und 80 kg bei 1,80 m geht doch eigentlich noch...
Also wenn's wirklich ein starker Tritt/Schlag war, ab ins Krankenhaus damit. Mit solchen Dingen ist absolut nicht zu spaßen. Spreche da aus Erfahrung (arbeite in der Notaufnahme) ;)
Ist der Schleim leicht grünlich? Sind deine Mandeln geschwollen und hast du auf deinen Mandeln weiße ''Stippchen''? Hast du Fieber?
Also ich hatte vor ein paar Monaten ne Mandelentzündung. Hat angefangen mit leichten Halsschmerzen am Mittag. Als ich abends ins Bett bin, bin ich paar Stunden später wach geworden und hatte starke Halsschmerzen, konnte nichtmehr schlucken und hatte 39,7°C Fieber. Hab mir dann von meiner Mutter in den Mund gucken lassen, dort hat sie dann diese weißen Dinger an meinen Mandeln gesehn. Bin dann am nächsten Tag zum ärztlichen Notdienst (War am Wochenende). Der hat dann aber nichts sehen können und hat mich wieder heimgeschickt (OHNE MEDIKAMENTE). Am nächsten Tag bin ich wieder ins Krankenhaus weil ichs kaum noch ausgehalten hab. Ich hatte noch nie solche Schmerzen. Ich konnte dann 1 1/2 Wochen nicht trinken und nicht essen. Hab Antibiotika bekommen und nach 2 Wochen gings mir wieder gut.
Kann aber auch sein, dass du eventuell eine Nebenhöhlenentzündung hast. Das würde grünlichen Schleim in Nase und Rachen erklären.
Also entweder ist die Gitarre vom 'rumliegen' so dermaßen verstimmt, dass sie einfach nichtmehr gut klingt, oder du greifst vielleicht zu lasch? Hast du die Gitarre gestimmt bevor du angefangen hast? Kann sich nämlich bei schwankenden Temperaturen sehr leicht verstimmen..
Das kommt darauf an wie alt du bist. Habe hier mal eben was rausgesucht:
Minderjährige:
Minderjährige Azubis dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Sie dürfen an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, aber nur, wenn sie an einem anderen Tag der Woche entsprechend weniger arbeiten. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden, das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht! Im Arbeitsvertrag darf bei Minderjährigen, die Vollzeit arbeiten, also maximal eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vermerkt werden. Wenn dort weniger steht, gilt laut Günstigkeitsprinzip die Regelung des Ausbildungsvertrages.
Volljährige:
Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht! Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
Was die Überstunden angeht:
Auszubildende müssen keine Überstunden leisten! Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle! Ein Beispiel: Im Betrieb bricht ein Feuer aus und alle Mitarbeiter versuchen noch möglichst viele Dinge aus dem Feuer zu retten. In diesem Fall kann auch vom Azubi erwartet werden, dass er solange wie möglich hilft. Das ist kein Witz! Nur solche Notfälle erlauben es dem Arbeitgeber, bei Azubis Überstunden anzuordnen. Fehlendes Personal ist kein Notfall. Der Azubi kann nach abgeleisteter Arbeitszeit immer nach Hause gehen. So ist die rechtliche Lage. Natürlich muss du dir überlegen, ob das clever ist. Aber in jedem Fall solltest du dir über einen Ausgleich für die Überstunden Gedanken machen, falls du freiwillig Überstunden leistest!
Quelle: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html