So den wahren Vater habe ich nun gemeldet. Es gibt eine so genannte Mitwirkungspflicht, die ich und die Mutter des kindes hat! wenn ich weis wer der vater ist, muss ich es sagen. Wenn sie es weis, muss sie es auch sagen.

Vater ist nun gemeldet, beim jugendamt, und meine noch ehefrau wird jetzt zur anhörung geladen, und damit konfrontiert, mit den angaben die ich gemacht habe.

Sprich: Kommt raus, das der name, den ich angegeben habe, der vater ist, nach einem DNA Test, bekommt sie eine menge ärger.

Ich kann mich mit dem Gutachten schon aus der Geburtsurkunde austragen lassen, beim Standesamt, bzw geburtsregister... So mit hat und wird das gericht festellen, das ich nicht der vater bin...

Da ich noch keine zahlungen geleistet habe, kann ich auch nichts vom wahren vater per GV einfordern...

auch wenn das kind in die ehe reingeboren ist, man geht von einer (Arglistigen täuschung aus) so mit ist die Vaterschaft trotz das ein kind in die ehe reingeboren ist hinfällig mit dem gutachten... MFG

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