Servus zusammen,
ich steh grad etwas auf dem Schlauch und brauche das Wissen für eine Seminararbeit.
In der NS-Struktur musste ja unterschieden werden zwischen staatlicher und parteilicher Exekutive. Soweit ich weiß hatten die staatlichen Ämter (Reichsstatthalter, Ministerpräsident, Bürgermeister etc.) zwar die Macht, wurden aber von der Partei (Gauleiter, Kreisleiter, Zellenleiter etc.) überwacht.
1. Oder liege ich da falsch?
2.. Wie war denn das Verhältnis der Macht zwischen den 12 Reichsstatthaltern und den 32 Gauleitern?
3. Mit der Gleichschaltung der Länder (Verreichlichung) wurden die bisher existierenden Länder in neue Verwaltungsorgane umgewandelt, waren das dann die Gaue?