Es ist erlaubt Gülle auf Grünland zu verteilen. Liegt das Grünland allerdings in einer bestimmten Zone im Wasserschutzgebiet oder nah an Flüssen ist es nicht erlaubt darauf Gülle auszubringen. Die einzige Möglichkeit den Gestank zu minimieren, besteht darin die Gülle mit einer speziellen Maschinen zu verteilen die die Gülle sofort in das Erdreich einarbeitet.
Da ist überhaupt nichts schlimmes dabei wenn man sich für Landtechnik interessiert. Die meisten Personen sind neidisch da sie nie die Möglichkeit haben, um beispielsweise beim Häckseln mitzufahren, sondern nur daheim am Pc sitzen und Landwirtschaftssimulator spielen. Mitfahren ist immer gut, da man dabei sehr viel zur Bedienung der Maschine lernt und somit es später leichter ist selbst Traktor, ... zu fahren.
Für eine landwirtschaftliche Zugmaschine, die 50 kmh fährt braucht man die Führerscheinklasse T. Die Klasse T ist mit 16 Jahren erhältlich. Im Alter von 16 Jahren darf man nur Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 kmh bewegen. Das fahren von Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 40 kmh ist als erst mit 18 Jahren gestattet. Zudem könnte sich das Problem ergeben dass der Unimog gar keine landwirtschaftliche Maschine ist, da es ein schwarzes Kennzeichen hat und somit zur gewerblichen Nutzung zählt, bei deren man beispielsweise die Führerscheinklasse CE benötigt. Wenn der Unimog beispielsweise auf 40 kmh gedrosselt wird darfst du ihn mit 16 Jahren und der Führerscheinklasse T, auf öffentlichen Straßen bewegen.