Ich habe gerade ein wenig recherchiert, rate dir aber bei näheren Infos deinen Anwalt oder deine Anwältin zu befragen.
Entsprechend meiner Recherche erfolgt eine Anhörung des Kindes insbesondere dann, wenn sich die Eltern nicht über Belange des Kindes einigen können (wie beim Sorgerechtsstreit). Die Anhörung erfolgt meist im Büro des Richters oder einem anderen geschützten Bereich. Dem Kind wird dabei mitgeteilt, dass es sich nicht zwischen den Eltern entscheiden muss. Vielmehr ist Ziel, dass das Gericht einen Eindruck von der Lage bekommt, um eine dem Wohl des Kindes bestmögliche Regelung treffen zu können.
Von einer Anhörung kann ua. aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden.
Mehr zum schwerwiegenden Grund in § 159 FamFG findest du hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ff-112021-ein-paukenschlag-im-kindschaftsverfahren-iii-kindesanhoerungen-159-famfg_idesk_PI17574_HI14889583.html
Lese dir am besten diese verständliche PDF durch, da wird die Thematik gut erklärt: https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/behoerden-und-gerichte/kinder_vor_dem_gericht.pdf
Oder hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kindesanhoerung-im-familiengerichtlichen-verfahren-200658.html
Zur Vorbereitung für das Kind findest du Tipps hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anhoerung-von-kindern-beim-familiengericht_135495.html
https://www.scheidung-online-bundesweit.de/familienrecht-einfach-erklaert/anhoerung-des-kindes/
Ansonsten gibt es noch viel mehr dazu online.
Was auch immer du gerade gerade für Szenarien erlebst.. Ich wünsche ich dir viel Durchhaltevermögen und das ihr die beste Lösung findet. :)