Nein, die Wohnung muss in dem Zustand zurück gegeben werden wie Sie seinerzeit übernommen wurde(ausgenommen normaler Abnutzung).

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Kommt drauf an wie es baurechtlich genehmigt wurde.

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Mir hat immer besonders geholfen rohen Knoblauch zu essen. Hört sich komisch an, bei mir aber ein Wundermittel.

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