Hallo! Auch beim mehrmaligen Lesen Deiner Frage verstehe ich nicht, was Du genau wissen willst. Deshalb schreibe ich einfach mal alles mögliche, was mir dazu einfällt. Ein Kind hat immer einen Unterhaltsanspruch mindestens bis zur Volljährigkeit. Darüber hinaus, solange es sich in Ausbildung befindet. Die Kindsmutter hat, wenn sie nicht mit dem Kindsvater zusammenlebt, ihm gegenüber einen Unterhaltsanspruch (Betreuungsunterhalt) für sich, sofern sie keine anderen Einnahmen hat und auch nicht wegen der Betreuung ihres Kindes berufstätig sein kein. Ihr Anspruch endet im Normalfall zum 3. Lebensjahr des Kindes; in Ausnahmefällen auch länger. Die Kindsmutter kann für ihr Kind beim Jugendamt einen Beistandschaft für ihr Kind beantragen, damit die Sachbearbeiter von dort die Belange des Kindes (z.B. Unterhaltszahlungen) vertreten. Wenn die Kindsmutter eine neue Partnerschaft eingeht; also nicht mit dem Kindsvater, sondern einem anderen Mann zusammenlebt, dann ändert das nichts an der Unterhaltspflicht des Kindsvaters gegenüber seinem Kind. Er ist und bleibt der Vater. Anders verhält es sich, wenn der neue Partner das Kind adoptieren würde. Dann muss der Adoptivvater für das Kind im vollem Umfang aufkommen. Der Anspruch der Kindsmutter gegenüber des Kindsvaters bezüglich ihres Betreuungsunterhaltes erlischt, wenn sie eine neue Partnerschaft eingeht.
Hallo! Rein rechtlich gesehen wäre das möglich. Oft wird von den Veranstaltern ein von den Eltern auszufüllendes und unterschriebenes Formular gewünscht. Ebenso eine Kopie deren Personalausweise (oder wenigstens einer) zur Vorlage (Den niemals abgeben! Das ist nicht erlaubt!)
Hallo! Idealerweise wendest Du Dich mit Deiner Frage direkt an die Familiekasse, die Dir alles beantworten wird. Ich kann Dir sagen, dass spätestens mit dem 25. Lebensjahr das Anrecht auf Kindergeld endet. Wer vorher eine Ausbildung beendet hat, für den endet auch der Anspruch entsprechend früher. Bis zum 18. Lebensjahr gibts für alle Kinder Kindergeld. Danach nur, wenn das Kind in die Schule geht oder eine Ausbildung bzw. Studium macht. Auch allein die Suche nach einem Ausbildungsplatz gehört dazu. Eine reine Meldung als Arbeitsloser oder Arbeit suchender gehört meines Wissens nicht dazu. In jedem Fall muss alles belegbar sein. Dann kannst Du/bzw. Deine Eltern auch rückwirkend noch Kindergeld beantragen.
Hallo! Sich auf den so genannten Welpenschutz zu verlassen, halte ich für fatal! Der Hund ist ein Rudeltier und lebt in einer Rangordnung. Er sollte innerhalb der Familie immer den untersten Rang haben. Auch unter dem kleinsten Kind; selbst dem Säugling. Das muss er aber erst mal lernen! Und zwar vom Leiter des Rudels. Das ist in der Familie meistens ein Elternteil, kann aber auch ein älteres Kind sein. Ein Hund kann sich viel gefallen lassen; irgendwann einmal kann aber auch das gutmütigste Tier ganz anders reagieren, weil es nicht gelernt hat, dass es in der Rangfolge unter dem Kind steht.
Hallo! Wende Dich an "Die Arche" Die gibts gleich vier Mal in Berlin.
http://kinderprojekt-arche.eu/
Hallo! Die Antwort darauf findest Du in Deinem Vertrag!
Hallo! Besser ein Fachabi mit einem nicht so tollen Schnitt als gar keine höhere Schulbildung. Da es für einen Ausbildungsplatz keine rechtliche Vorgaben bezüglich des Schulabschlusses gibt, kannst Du Dich queer Beet bewerben. Wenn Du etwas aus Deinem Fachbereich erlernen willst, hast Du auf jeden Fall Chancen. Suche Dir erst einmal einen konkreten Beruf (Arbeitsagentur) aus und bereite Dich hier gezielt vor. Enorm hilfreich ist ein Praktikum im gewünschten Bereich; besser noch im gewünschten Unternehmen. Denn nicht nur die Theorie zählt, sondern auch der gesamte Mensch. Im Prakikum kannst Du zeigen, was Du drauf hast. Das A und O ist eine wirklich gute Bewerbung, damit Du zum Einstellungstest geladen wirst. Hierfür musst Du Dich unbedingt rechtzeitig vorbereiten. Es gibt für alle Berufe eine Auswahl an Lernlektüre, in die Du investieren solltest, damit Du genau weißt, welche Fragen auf Dich zukommen könnten. Wenn Du diesen Test bestehst, fallen Deine Noten nicht mehr ins Gewicht. Dann musst Du Dich noch auf ein persönliches Vorstellungsgespräch vorbereiten. Das Gesamtpaket muss stimmen, damit Du einen Ausbildungsplatz erhälst. Noten sind nur ein Teil davon.
Hallo! Wenn Dein leiblicher Vater auch offiziell als Dein Vater in der Geburtsurkunde steht, dann ist er es auch vor dem Gesetz. Ob er Dich als Tochter sehen will oder nicht, spielt da keine Rolle. Was den Unterhalt betrifft, so war Deine Mutter verpflichtet, diesen für Dich einzufordern. Falls es eine Beistandschaft durch das Jugendamt gab, so war es deren Verpflichtung, hierfür zu sorgen. Nun bist Du volljährig und musst dann sowieso selber Deine Ansprüche gegenüber beiden Elternteilen geltend machen - falls Du noch in Ausbildung bist. Sollte dies aber bereits abgeschlossen sein, dann hast Du keine Ansprüche mehr.
Hallo! Wenn das Einkommen der Eltern zu gering ist, dann können und brauchen sie auch nichts zahlen. Dafür gibt es ja das Bafög! Andererseits handelt es sich nicht um den Höchstsatz! Von daher könnte schon noch ein wenig zu fordern sein. Was steht denn im Bafögbescheid? Aber da deren Sohn nicht mehr zu Hause lebt hat er einen Anspruch auf das Kindergeld. Den muss er bei seinen Eltern einfordern. Wenn sie sich weigern, das Geld an ihn weiter zu leiten, sollte er das unbedingt und umgehend der Familienkasse mitteilen. Dort kann er dann einen Antrag auf Direktauszahlung des Kindergeldes stellen. Übrigens: Dein Freund kann es so machen, wie viele andere Studenten auch: Jobben!
Hallo! Deine Mutter ist nicht gezwungen, für die Freundin Deines Bruder Geld auszugeben. Wenn sie das aus freien Stücken macht, ist es ihre Sache und ihr Problem. Wenn sie möchte, kann sie eine Immatrikulationsbescheinigung verlangen. Die bekommen Studenten in jedem neuen Semester von der Uni (Fremde aber nicht). PS: Soweit ich weiß, gibt es keine Studiengebühren mehr; höchstens Semestergebühren fürs Jobticket etc.
Hallo! Soweit ich weiß, haben die Unterhaltsansprüche der ersten Frau Vorrang. Den Betreuungsunterhalt wirst Du weiterhin bis zur Einschulung Deines ersten Kindes zahlen müssen. Wenn Du mit Deiner jetzigen Partnerin zusammelebst, hat diese sowieso keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen. Dein zweites Kind in diesem Fall auch nicht. Eben, weil ihr zusammenlebt und dann aus einem Topf wirtschaftet. Aber die Ansprüche Deines ersten Kindes dürften sich ändern. Mit Geburt Deines zweiten Kindes wird die vorhandene Geldmenge auf zwei Kinder ihrem Alter entsprechend neu verteilt. Das geschieht aber nicht automatisch. Einerseits hätte Dein erstes Kind mit der Geburt des Geschwisterkindes einen verminderten Anspruch, andererseits steigt er mit dem 6. Lebensjahr. Du solltest unverzüglich eine komplette Neuberechnung des Kindesunterhaltes beantragen. Dein Anwalt wird Dich hier beraten.
Hallo! Du kannst ein Teilzeit- oder Fernstudium aufnehmen. Die staatliche Fernuni Hagen scheidet allerdings aus, weil für dort die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erforderlich ist. Für ein Teilzeitstudium kannst Du über Hochschulkompass nach Studiengängen suchen oder direkt auf die Homepage der verschiedenen Fachhochschulen in Deiner Nähe nachsehen. Im Internet finden sich auch diverse private und kostenpflichtige Fernschulen verschiedener Art.
Hallo! Solange Du immatrikuliert bist, hast Du auch ein Anrecht auf Bafög. Das ist vollkommen in Ordnung. Bei einer Exmatrikulation solltest Du das Bafögamt informieren. Die weiteren Zahlungen werden dann eingestellt. Du musst nur den bisher gewährten Darlehensbetrag zurückzahlen.
Hallo! In Hessen reicht in den meisten Fällen die Fachhochschulreife für ein Studium auch an den Universitäten. Die Chancen und Zulassungsbedingungen gegenüber denen mit der allgemeinen oder fachgebundenen HSR sind dieselben. Individuelle Infos findest Du an den entsprechenden Hochschulen (Homepage ansehen!)
Hallo! Für Dein späteres Studium (egal, in welcher Fachrichtung) ist es unerheblich, welche Fächer Du jetzt wählst. Du erhälst am ehesten einen Studienplatz mit einem möglichst guten Abischnitt. Diese Zulassungspraxis wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern. Deshalb macht es Sinn, dass Du Dir Deine Fächer so aussuchst, dass Du damit möglichst gute Noten erreichen wirst.
Hallo! Es macht mich ein wenig stutzig, wenn ich lese, dass Abiturienten nicht in der Lage sind, eine Bewerbung zu schreiben. Wenn Du keinen Studienplatz erhalten hast, dann vermute ich, dass das an den Zulassungsverfahren gescheitert ist. Überall dieser dumme numerus clausus! Es ist schade, dass Du Dir im Vorfeld keinen Plan B überlegt hast. Erste Ansprechpartner wären Deine Eltern. Du kannst Dich auch an die Arbeitsagentur wenden und dort beraten lassen. Wenn Du weißt, in welche berufliche Richtung Du willst, könntest Du noch versuchen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Manche brechen ihre Ausbildung in der Probezeit ab und es kann vorkommen, dass die Stelle kurzfristig wieder neu besetzt wird. Ansonsten kannst Du Dir die Jobangebote durchsehen und Dich vor allem rasch informieren, wie man Bewerbungen schreibt.
Hallo! Wenn ich mich nicht irre, herrscht ein Mangel an Erziehern - besonders an denen der Spezies Mann! Soweit ich weiß, wird eine Umschulung in einen Mangelberuf durchaus gefördert, sofern die üblichen Voraussetzungen des potentiellen Umschülers vorliegen. Zu erwartende oder bestehende Arbeitslosigkeit gehört dazu. Du kannst auch den direkten Weg gehen und Dich als Hilfskraft in einer Einrichtung bewerben. Je nach Bundesland ist es möglich, dann den Abschluss neben der Berufstätigkeit zu machen. Auch ein vorheriges Praktikum ist für Dich in jedem Fall zu empfehlen, damit Du genau weißt, was auf Dich zukommt. Und in der Regel ist das auch verpflichtend. Aber wie genau das abläuft, kannst Du nur an Deiner örtlichen Arbeitsagentur erfahren. Sinnvollerweise informierst Du Dich direkt dort.
Hallo! Solange Du und Dein Baby Lust dazu habt und genug Muttermilch vorhanden ist, kannst Du noch weiter voll stillen. Kinder soll man in keinem Alter einfach schreien lassen. Wenn Dein Kleiner sich in Eurem Bett wohl fühlt, dann kann er da bleiben. Nehmt ihn in die Mitte, so kann er nicht rausfallen. Dein Mutterinstinkt funktioniert gut. Lass Dich nicht beirren.
Hallo! Ideal leben Eltern ihren Kinder alles richtig vor! Wenn in der Familie regelmäßg eine gesunde und ausgewogene Ernährung auf den Tisch und in die Brotdose kommt und die Mahlzeiten weitestgehend gemeinsam eingenommen werden, dann ist das schon der erste Schritt in die richtige Richtung. Super ist, wenn Kinder in die Einkäufe und Nahrungszubereitung einbezogen werden. Ebensol verhält es sich mit der Bewegung. Eltern, die sich selber oft und gern bewegen, gehen mit gutem Beispiel voran.
Hallo! Wenn Du die entsprechenden Noten hast und damit ein guter Abischnitt zu erwarten ist, dann solltest Du sofort ein Studium beginnen. Eine vorgelagerte Ausbildung ist nicht unbedingt notwendig. Sie kann aber als Überbrückung sinnvoll sein, wenn ein gewünschter Studiengang am gewünschten Ort aufgrund der Zulassungsbestimmungen (noch) nicht verfügbar ist. Gut ist sie auch, um vor Studienbeginn erst mal das Arbeitsleben kennenzulernen und Geld zu verdienen. Du musst auch berücksichtigen, dass mit Abschluss einer ersten Ausbildung der Unterhaltsanspruch für ein anschließendes Studium erlischt. Du musst mit Deinen Eltern ausmachen, wie lange sie Dich finanziell unterstützen wollen/können. Normalerweise können sich die Eltern schwerer von ihren Kindern lösen als umgekehrt. Ein Studentenleben in einer WG sorgt sehr schnell für eine Selbständigkeit und ist genau das richtige Rezept für schüchterne Mama-Kinder.