Psychotherapien werden im Allgemeinen von der Krankenkassen voll bezahlt. Bedingung ist, dass die Therapie von einem approbierten (ärztlichen oder psychologischen) Psychotherapeuten durchgeführt wird. Dieser MUSS eine sogenannte Kassenzulassung haben, also die Berechtigung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes. Das heißt also, dass diese 3 Psychotherapieverfahren in Frage kommen, weil das die einzigen sind, die mit den KK abgerechnet werden dürfen: 1. Psychoanalyse (bis max. 300 Stunden) 2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (bis max 100 Stunden) 3. Verhaltenstherapie (bis max. 80 oder 100 Stunden) Ausnahmen gibt es immer mal, aber die führe ich jetzt nicht auf. Ansonsten: Das mit den Wartezeiten stimmt schon, kommt aber auch auf die Gegend an, in der man wohnt. In der Regel ist die Versorgung in der Stadt besser als auf dem Land. Und: Der Hinweis wurde schon genannt: Man hat IMMER 5 Probestunden, um zu schauen, ob Patient und Tehrapeut miteinander arbeiten können, also ob man sich als Patient auch wohlfühlt beim Therapeuten, ob man ihm überhaupt vertrauen kann etc. Wenn das nicht gehen sollte: Nächsten ausprobieren! Es muss kein Arzt eine Psychotherapie verordnen! Er kann sie empfehlen, das ist alles. Um den Antrag bei der KK auf Psychotherapie zu stellen (macht der Therapeut!) benötigt man dann ein paar Angaben vom Arzt, aber das sagt einem der Therapeut schon. Ansonsten 1x im Quartal eine neue Überweisung vom HA, das ist alles.

Hoffe, das hilft weiter?

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