Hallo,
ich stehe vor einem gewaltigen Problem. Ich muss eine Hausarbeit im BGB-AT schreiben und hab absolut keine Ahnung wie ich anfangen soll. Der Sachverhalt sieht wie folgt aus (grob):
Eine Erbengemeinschaft (T und S) verkauft ein geerbtes Grundstück mit Haus an einen Käufer K. Neben dem Grundstück wird ein lebenslanges Wohnrecht für die Erben im Notarvertrag festgehalten (gegen eine Ortsübliche Miete). S wird Dabei von seiner Frau F vertreten. Die Vollmacht ermöglicht ihr jegliche Entscheidungen zu treffen und zu unterschreiben.
K will nun eine Bestätigung der privatschriftlichen Vollmacht von S haben. Dieser verweigert dies aber, da er der Meinung ist der Vertrag sei nichtig (vermutlich wegen der ortsüblichen Miete (kein fester Mietbetrag)!?).
Die Frage ist nun, ob er zur Abgabe der Bestätigung verpflichtet ist.
Ich hab leider keine Ahnung wo ich ansetzen soll, da ich vom Sachenrecht oder der Grundbuchordnung nie etwas gehört hab bisher. Ich muss nun ein Gutachten erstellen und prüfen, ob K einen Anspruch auf die Bestätigung hat. Ich fordere bei bestem Willen kein Gutachten. Ich brauche lediglich eine Struktur an der ich mich orientieren kann. Ich habe wirklich keine Ahnung im Moment.
Ansetzen würde ich mit § 29 GBO für die Bestätigung. Allerdings muss ja das Trennungs- und Abstrakionsprinzip beachtet werden, weshalb ich nicht weiter weiß.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!!!