Hallo,
Ich habe heute ein Telefonat mit meiner JobCenter-Beraterin, die mir klarmachte das die Bewerbungskostenerstattung eine Kann-Leistung ist, was ich bestätigte. Allerdings erwartet sie von mir das ich mich auch meine eigenen Kosten weiterbewerbe, was ich verweigerte. Ich korrospondiere generell mit dem Verein nur mit Einschreiben und Rückschein, was ich selber bezahle.
Meine Fragen nun:
Kann ich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, das ich mich nicht schriftlich bewerben muss, für den Fall das die mir hinterher eine Lampe bauen.
Bei einer Weigerung, welche Alternativen stehen mir zu ?
Teamleiter kontaktieren und neuen Berater zuweisen lassen. / Dienstaufsichtsbeschwerde /
Gang zum Sozialgericht.
Info: Eingliederungsvereinbarung wurde noch nicht unterzeichnet.