Bin aktuell nicht betroffen, jedoch habe ich, wie auch viele andere mit sowas schon Erfahrung gemacht.
Sollte Fremdgehen als Körperverletzung bestraft werden? Für den Tatbestand reicht ja bereits ein Unwohlsein des Geschädigten. In den meisten Fällen wäre dieser Punkt ja gegeben, da man sich seelisch verletzt fühlt, was auch oft körperliche Auswirkungen hat. Wäre sowas rechtlich nicht sinnvoll und umsetzbar, um die Moral wieder in die richtige Bahn zu lenken und den "Opfern" ein Stück Gerechtigkeit zu geben?