Meines Erachtens steht es im $$ 76 ff. AktG was den Vorstand angeht und $$ 95 ff. AktG. (Sorry wegen der Dollar-Zeichen, habe keine Paragraphen Symbole im Handy.)
Aufgabenbereich Vorstand: Gesamtgeschäftsführung & Gesamtvertretung der AG und setzt sich grundsätzlich aus einer oder mehreren Person zusammen.
Aufgabenbereich des Aufsichtsrates: -Überwachen der Geschäftsführung -Bestellung und Abberufung des Vorstandes der AR setzt sich aus mind. 3 Mitgliedern bestehen, höhere Zahl ist möglich, muss aber durch 3 teilbar sein. Und die Höchstzahl orientiert sich nach dem Grundkapital.
Lies dir die Gesetzestexte auf jeden fall nochmal durch.
Ich hoffe ich konnte dir soweit helfen!?