Im Maps den "genauen" Standort zulassen, dann wird per GPS metergenau gemessen.

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Jeder, der in solch einem Fall einen RA aufsucht, spielt dieser Lobby in die Hände. Warum raten denn alle RA "die Ruhe zu bewahren und professioneller Hilfe aufzusuchen"? Weil alle so zu schnellem Geld kommen. Kläger- als auch Gegenseite. Ich rate hier den Weg zu Verbraucherzentrale an. So kann man schon mal herausfinden, ob es sich um Betrüger handelt. WICHTIG: Absichern in jeglicher Hinsicht, wenn sich mehrere Teilnehmer den Anschluss teilen! Immer eine regelmäßige Belehrung unterzeichnen lassen und evtl. mit sinnvollen Geräten (Firewalls, Tauschbörsen-Blocker) wie den Netbarry gleich einen Riegel vorschieben. Auf jeden Fall wichtig für WGs und Vermietungen von Ferienwohnungen oder Ähnliches! Viel Glück!

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Das Problem dabei ist immer der Upload zu anderen Nutzern. Dadurch verbreitest du zeitgleich direkt nach Beginn des Downloads auch Datenpakete ins Internet, welche sich ja aus den urheberrechtlich geschützen Werken ergeben. Dabei spielt es keine Rolle, on 1KB oder 1GB an Menge.

Ich lasse alle Tauschbörsen im Netzwerk nach draußen mittels einem speziellen Router blockieren (Quelle: netbarry.org). Kann ich allen empfehlen, die auf Nummer sicher gehen möchten.

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Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich nur mit dir fühlen. Ich habe mich gleich danach nach Möglichkeiten umgesehen, um Filesharing zu verhindern. Es ich nicht leicht, was brauchbares zu finden.

Ich habe mich dann für eine "Netbarry Firerwall" entschieden und die mach genau das was ich benötige. Blockiert alle bekannten Tauschbörsen-Tools und verhindert damit auch den kritischen Upload. Den hängst du einfach hinter das bisherige Modem/Router und nutzt dessen Ausgänge oder WLAN.

Da gebe ich lieber einmal etwas mehr aus und spare mir aber jede Menge Anwaltskosten!

PS: Kinderschutz (Jugendschutz-Filter) ist auch konfigurierbar.

VG

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Hallo zusammen, wir haben das damals nicht einfach ignoriert. War uns zu heiss. Wir vermieten möbelierte Appartements und bieten unseren Gästen auch W-LAN an. Das hat dann mal einer ausgenutzt und es dann glücklicherweise auch auf seine Kappe genommen (wir hatte die Logdateien wie IP und MAC da). Seit dem verwende ich eine Firewall zum Blockieren sämtlicher Tauschbörsen. Da man hier sicher keine Werbugn machen darf, sucht mal selbst nach "Netbarry Firewall". Seit dem haben wir Ruhe von Anwaltspost. Peer-to-peer funktioniert jetzt nachweislich nicht mehr.

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Hallo, i. d. Relgel reicht die IP-Adresse des Anschlussinhabers aus. Der haftet dann auch für die Verwendung bzw. den Missbrauch (Störerhaftung). Das hatten wir letztes Jahr auch schon in unserer Pension. Den Überltäter konnten wir noch stellen, er hats dann auch zugegeben. Jetzt sichere ich mich lieber mit einer Firewall, die solche Software blockiert (google mal nach "Netbarry Firewall"). Seit dem schlafen wir besser und haben Ruhe vor der Abmahnlobby.

VG Oliver

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Abmahnung wegen Filesharing - Was tun wenn man nichts damit zu tun hat?

Vorhin wurde uns ein Brief zugestellt, in dem ich wegen Filesharings einen Betrag von 800€ zahlen soll und eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll.

Da mir das Ganze zwar seriös, aber unberechtigt erschien, habe ich mal recherchiert und fand zahlreiche Seiten, auf denen mögliche Lösungen hierfür vorgeschlagen wurden, allen voran jedoch stets der Hinweis, dass dies trotz allem einen ordentlichen Geldbetrag kosten würde.

Merkwürdig erscheint mir allerdings dass ich weder im Besitz besagter Datei war (ein Teil von The walking Dead, was nun wirklich ein Klassiker ist und was vermutlich etliche Male hochgeladen wurde), noch überhaupt einen Account oder Ähnliches bei besagtem Filesharingportal habe.

Zudem hieß es, ich habe die Datei am 27.02. diesen Jahres hochgeladen, was nun schon wieder eine ganze Weile her ist, und ich soll den Betrag schon am 30.7. zahlen, was ja in wenigen Tagen ist. Auch eine IP-Adresse wurde angegeben, was bei allen Internetangelegenheiten als Beweis gilt, da meines Wissens eine IP-Adresse zu einem gewissen Zeitpunkt nur einem Rechner zugeteilt ist.

Nun wäre meine Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ich bei Ignorieren des Briefes davonkomme, da ich mir ja nicht zuschulden habe kommen lassen. Zudem wäre meine Frage, was der niedrigst mögliche Betrag wäre, den ich zu zahlen hätte, wenn schon nicht die 800€.

Was mich ebenfalls interessiert ist, ob die IP-Adresse tatsächlich so eindeutig ist, ob man zurückverfolgen kann ob sie zu diesem Zeitpunkt wirklich meinem Rechner zugeordnet war, und ob auch zur Auswahl stünde dass man meinen Rechner komplett durchforsten lassen könnte um zu belegen dass diese Datei nie in meinem Besitz war.

Dass jemand anderes ohne unser Wissen unser WLAN genutzt hat um die Datei hochzuladen ist serh unwahrscheinlich, da es mit einem Passwort gesichert ist.

Gibt es auch eine Möglichkeit, von dem Betreiber besagter Filesharing-Website Informationen darüber einzufordern, ob ich dort je einen Account oder ähnliches hatte? Denn da dies nicht der Fall ist wäre damit ja auch belegt dass ich mit alldem nichts zu tun habe.

Vielen Dank im Voraus für alle LInks, Antworten, Hinweise und Vorschläge, und vielleicht hat jemand ja auch eigene Erfahrungen :)

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Ich habe selber schmerzlich ebenfalls durch Abmahnungen dazulernen müssen. Nachdem einer unserer Miet-Gäste über unser privates W-LAN Tauschbörsen benutzt hatte kam auch gleich ein Schreiben vom RA.

Um unseren Gästen aber weiterhin den gewünschten Komfort bieten zu können, habe ich mich für eine Firewall entschieden, womit Tauschbörsen und Filesharing nicht mehr funktionieren.

Googlet mal nach Netbarry. Das kostet im Vergleich zu anwaltlichen Abmahnungen wesentlich weniger ;)

Bis jetzt (2 Jahre) habe ich nichts mehr erhalten.

VG Britt

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