Bei gezogener Krone darf es nicht soweit kommen? 100% kommt es bei gezogener Krone soweit! Außerdem ist Wasserdichtigkeit keine bleibende Eigenschaft und sollte regelmäßig, spätestens beim Batteriewechsel geprüft werden. Es könnte sein das Wasserschäden von der Garantie ausgeschlossen sind. Es reicht ein leichtes unbemerktes Anstoßen beim tragen und z.B die Krone ist nicht mehr dicht! Die Uhr sollte innerhalb weniger Stunden geöffnet und getrocknet werden. Es entsteht sofort Rost. Um eine Überholung wirst du aber nicht drum rum kommen, da das Wasser das Öl in der Uhr in jedem Fall versaut hat. Bleibende Schäden am Zifferblatt und Zeigern in Form von Flecken und Lackblässchen sind sehr wahrscheinlich. Ich empfehle immer, zieht bitte zum schwimmen eine Uhr für 10€ an, wenn die absäuft wegschmeißen neue holen. Das erspart euch viel Ärger und Geld!

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Nach einer Revision sollte die Uhr bis ca. 36 h nach dem ablegen laufen. Vorausgesetzt sie hat genug Bewegung bekommen. Ein aufziehen ist nur nötig wenn die Uhr gelegen hat bis sie stehen bleibt. Darf ich fragen was die Revision gekostet hat? Daran kann man ganz gut ableiten was an der Uhr gemacht wurde!

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