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Der meinem Bruder zugeteilte Mitarbeiter vom Jugendamt Aschaffenburg sagt zu dem Thema: Einem Haushalt in dem ein Säugling ist darf der Strom nicht gesperrt werden.
Natürlich bedeutet das nicht das man seinen Strom nicht mehr zahlen muss denn irgendwann ist das Kind ja auch mal älter und immer wieder für Nachschub sorgen würde so ziemlich jeden in den Ruin treiben der es versucht. So ist das im deutschen Gesetz es gibt immer Nieschen die man nutzen könnte wenn man denn wollte... und es Sinn machen würde... Auserdem ist das Jobcenter verpflichtet einen Kredit zu leisten wenn es um Stromrechnungen geht bzw. um Sperrungen.