Na, diese Plattform hier ist echt mit manchen "Klasse-Typen" voll..! Es ist mir nicht zwei Mal passiert, sondern ein Mal und hier wollte ich eher wissen ob man einem nicht erst den Artikel zurücksenden muss, bevor der Käufer das Geld zurück erhält. Warum bitte sollte ich auch einer Aufzeichnung des Telefonats zustimmen? Wie naiv muss man denn bitte sein, um fremden diese doch eher ungewöhnlich Handlung zu gestatten. Natürlich habe ich mich korrekt verhalten, allerdings meldet sich der Käufer nicht bei mir, sodass ich keine Infos habe und auch dieses Problem nicht mit dem Käufer klären kann. Es ist mir rätselhaft. Aber deshalb muss man hier nicht mit solch makaberen Antworten daher kommen.

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MOMENT!! Ersteinmal schickt man keinem irgendwelche wichtigen Infos wie in diesem Fall per Mail, sondern auf dem Postweg. Wo kommen wir denn dahin?! Telefonisch hätte ich es mit PayPal klären können, allerdings wollte ich nicht dass man das Telefonat aufzeichnet (warum auch?!). Aus diesem Grund wollte PayPal den Fall dann plötzlich nicht mehr klären. Dann schickte ich dem Käufer mehrfache Nachrichten, auf keiner hat er sich bislang gemeldet. An mir kann es also wohl kaum liegen, da ich nach wie vor bereit bin, die Sache sachlich zu klären. Darüber hinaus hat PayPal keinen Zugriff auf mein Bankkonto und mein PayPal-Konto wurde bereits geschlossen.

 

Richtig, er hat die Ware und jetzt auch sein Geld zurück. Das wäre so als würde Deine Bank entscheiden, wo es nicht zu entscheiden gibt... Also doch eher sofort zum Rechtsanwalt?

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Es handelt sich hierbei um ein Keyboard der Marke Wersi. Eine Neulackierung kostet mich knapp 1800€. Es sind wie gesagt nur kleinere Stellen, die Unterseite ist hier am stärksten betroffen. Ich dachte da schon an einen Lackstift, da es an der Oberseite - also wo man das Instrument bedient - nur minimal ist.

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Hier empfele ich Dir das Forum "Elo-Forum.org". Diese sind speziell für solche Fragen zuständig, Du bekommst sehr sehr schnell eine Antwort und darüber hinaus auf Anfrage sogar persönliche Hilfe. Eines der besten Foren in diesem Bereich. Ich wünsche Dir in dieser Sache alles Gute!

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Schon, aber eben ja nur in Falle des Geldes. Das Instrument liegt ja nun nicht bei PayPal sondern beim Käufer. PayPal ist - ob nun AGB oder nicht - kein Gericht und hat über nichts zu entscheiden. Ob ich nun diese Forderungssumme habe oder nicht.. Ich bat der Frau am Telefon an, diese Sache gerichtlich zu klären. Sie stimmte zu, war sich ihrer Sache allerdings wohl nicht so sicher. Geht PayPal überhaupt vor Gericht? Denn bislang konnte man darüber noch nichts lesen. Ich würde gerne mal wissen, wie gerichte hier entscheiden!

Einen Fachanwalt werde ich mir wohl nehmen müssen, dies ist aber auch kein Problem. Immerhin will ich mein Instrument wieder haben und dann zeitgleich versuchen die Forderung zu beseitigen. Denn dass PayPal nun entschieden hat heißt noch lange nicht, dass ich nun auch zahlen muss - wie gesagt: AGBS, aber immer noch kein Gericht!

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Huch, so schnelle Antworten?! daumen hhoch

Klar, man zahlt erst und bekommt dann die Ware. Denn so ist es bei Ebay schon immer gewesehen und total normal. Allerdings hatte ich auch angeboten dass er das Instrument abholen kann, wären ja nur 3 Stunden Fahrt gewesen!

So, nun hat er allerdings sein Geld wieder, nur will er mir mein Instrument nicht zurücksenden in dem er nicht auf Mails und Fristen reagiert. Wahrscheinlich lacht er sich da einen über mich und freut sich, dass er nun ein teures Instrument um sonst hat!

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