Folgender Sachverhalt:
Vor 2 Jahren hat die Firma meines Vaters ein Auto beim BMW Händler gekauft. Es handelte sich um ein Leasing-Fahrzeug. Der Leasingnehmer hatte in das Auto ein Sportfahrwerk (Tieferlegung) und neue Felgen eingebaut. Diese Kombination wurd auch beim TÜV abgenommen und eingetragen.
Nun das Problem: In der Zwischenzeit habe ich den Wagen von der Firma meines Vaters abgekauft und muss ihn jetzt zum TÜV bringen. Meine Werkstatt hat nun leider festgestellt, dass in dem Auto hinten nicht die eingetragenen, sondern viel kürzere Federn eingetragen sind. Diese werden heute nicht durch den TÜV gehen und wären auch damals niemals durch den TÜV gegangen.
Nun muss ich die kompletten Federn tauschen lassen oder evtl. wenn es richtig doof läuft ein komplett neues Fahrwerk kaufen und einbauen lassen.
Dieser Mangel wurde vom Verkäufer (BMW Händler) niemals erwähnt. Er meinte nur auf die Frage warum der Wagen so tief liege, dass in dem Fahrzeug eine sportliche Fahrwerksabstimmung verbaut sei, was aber niemals stimmte.
Da wir den Wagen so niemals gekauft hätten, kann man da von einem versteckten Mangel bzw. arglistig versteckten Mangel sprechen????
Was kann ich nun tun??? Ich sehe es unter diesen Umständen nicht ein die kompletten Kosten zu übernehmen, da sich der Wagen nicht in dem Zustand befindet wie ich Ihn gekauft habe.
Vielen Dank für Eure Antworten.