Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Eine Freundin von mir ist alleinerziehend, hat ein Kind. Sie hat einen Freund mit dem Sie zusammen ziehen möchte. Beide kommen aus den selben Landkreis, möchten jedoch in einen anderen Landkreis(Nachbarlandkreis) ziehen um einen Neuanfang zu starten, eben auch weil dort bessere Chancen bestehen Arbeit zu finden. Heute beim zuständigen Jobcenter gewesen, sie müssten sich in dem Landkreis wo sie hinziehen möchten melden, dort ein Antrag auf Zusicherung stellen. Das Problem ist: Sie ist U25, hat aber schon eine eigene Wohnung mit Kind, demzufolge ne eigene Bedarfsgemeinschaft. Er ist auch U25, wohnt noch bei seinen Eltern ist demzufolge in der Bedarfsgemeinschaft von seiner Mutter und Stiefvater, mit diesen gibt es auch des öfteren Gestreite, geschreie usw. Meine Frage wäre jetzt ob sie denn Glück haben könnten, das ihnen der Umzug in den anderen Landkreis "bewilligt" wird indem sie aussagen, das sie einen Neuanfang haben wollen, das sie in dem Landkreis bessere Arbeitschancen hätten etc. Vielleicht hilft es ja noch wenn ich hier sage bzw schreibe, dass sie auf nen Dorf wohnt ohne Führerschein 3 mal wöchentlich Mit den Zug fahren muss in die nächste Stadt zum einkaufen, Arztbesuch und der gleichen, sie aber noch mit den kleinen bei Wind und Wetter 3 km zu dem Bahnhof laufen muss? Dann hat ihre Wohnung Schimmelbefall, Wasserflecken an den Wänden und Mäuse sind auch vorhanden.. Also meiner Meinung nach auch kein Wohnraum für so ein kleines Kind. Gutachten sind natürlich zu teuer. Seit sie in der Wohnung ist geht's ihr und dem kleinen deutlich schlechter was Husten und Atmen angeht. Vielen Dank schonmal im Voraus, ich freue mich auf vernünftige Antworten und Ratschläge. Danke. (: