Also puh. Hier wirft ja jeder seine Meinung statt konkret auf die Frage zu Antworten.
Ich berichte euch einmal meine Erfahrung. Die Antworten werdet Ihr automatisch registrieren.
Ich war in UCI Kino. Auch dort wollte das Personal die Taschen Kontrollieren. Ich fragte den Mitarbeiter nach seinem Dienstausweis und er sah mich nur blöd an. Dann versuchte ich ihm zu Helfen und rückte mein Dienstausweis raus. Ich erklärte ihm, dass ich übertragene Sonderrechte als Beamter habe und mich frage mit welchen Rechten er hier die Taschen kontrolliert. Er sagte gemäß Hausordnung. Ich machte deutlich, dass unser Grundgesetz den Hausordnung/en des Betreibers übergeordnet ist und er ausschließlich eine Taschenkontrolle nur mit der Einwilligung des Betroffenen und das wenn überhaupt dann auch nur durch die Polizei erfolgen darf.
Ich machte ihn darauf Aufmerksam dass er sich hier wegen Amtsanmaßung Strafbar machen könnte auch vor allem deshalb weil er nicht jeden betroffenen auf die Rechtslage hinweist und z. B folgendes nicht sagt: Sie können mir bitte Ihre Tasche zeigen, müssen es aber nicht weil ich keine Sonderrechte besitze oder kein Beamter bin.
Ebenfalls fehlte die Begründung. Eine Taschenkontrolle oder geschweige den eine Körperkontrolle setzt voraus, dass der kontrollierte sich strafbar gemacht haben könnte, so dass ein Begründeter Verdacht vorliegen muss.
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