Mit Vorsicht zu genießen

Hallo Zusammen,

ich wurde im Februar 2024 einmal Premium - Mitglied und habe auch bei 2 Reisen die entsprechenden Gutschriften bekommen. Die Gutschriften bekommt man aber erst nach der Reise.

Im Dezember 2024 habe ich dann aufgrund der vielen Mailwerbung erneut eine Reise für Mai 2025 gebucht und im Februar brav meinen Mitgliedsbeitrag für 2025 bezahlt. Nach der Rückkehr wollte ich dann den EUR 100,- Gutschein einlösen. Mit dem Ergbnis, dass er von Holidaycheck verwehrt wurde, mit der Begründung ich hatte im Mitgliedjahr 2024 ja schon bereits die beiden Gutscheine ausgeschöpft.

Obwohl ich mich darauf hin bei Holidaycheck beschwert habe, dass es in den AGB's keinen Hinweis darauf gibt, dass das Buchungsdatum maßgeblich ist, besthet man auf deren Standpunkt.

Dies hätte aber auch bedeutet, dass ich erst Ende Februar 2025 meinen Urlaub 2025 hätte buchen können um in den Genuss eines Gutscheines zu kommen. Ob ich dann noch den Urlaub mit den Flügen hätte buchen können ist mehr als fraglich.

Da es sich nicht lohnt wegen den EUR 100,- gerichtlich zu streiten, habe ich meine Lehre daraus gezogen und umgehend gekündigt. Schade um den Mitgliedbeitrag 2025.

Ich schließe mich der Meinung der Vorschreiberin an. Effektiv bringt es nur etwas in Ausnahmefällen und tut mehr Einschränken als Nutzen, weil man dann geneigt ist Holidaycheck Reisen zu bevorzugen anstatt sich am Markt zu orientieren.

...zur Antwort