Es wird immer kurioser: Nachdem unser Bauträger als Lösung angeboten hatte, eine schräge Bohrung in den Keller vorzunehmen, um von dort die Zuluft zu ziehen (was laut Schornsteinfeger eh nicht gereicht hätte), bekamen wir vor ein paar Tagen ein Einschreiben, dass der Bauträger sich von diesem Mangel distanziert. Dabei wurde auf die Planung unseres Architekten verwiesen, die lediglich einen einzügigen Schornstein vorgesehen hatte und im Bauantrag ja Angaben zur Be- und Entlüftungsanlage gemacht werden müssten. Das Komische an der Sache ist, dass wir die Idee zum Einbau der Be- und Entlüftungsanlage erst in den Gesprächen mit den Bauträgern entwickelt haben (unser Architekt also definitiv nicht über den Plan informiert sein konnte) und viel wichtiger, wir gar keinen Bauantrag stellen mussten, sondern lediglich eine Freistellung. In Eigenregie habe ich zu den verschiedenen Beteiligten (Architekt, Berzirksschornsteinfeger, Bauamt, Anwalt) Kontakte hergestellt und Informationen eingeholt. Dabei bin ich bei der Bedienungsanleitung über ein Kapitel Schornsteinfegerrelung gestoßen, die dafür sorgt, dass wenn bei der Be- und Entlüftung die Zuluft ausfällt, auch die Abluft automatisch abgestellt wird. Dies habe ich dem Schornsteinfeger mitgeteilt, der sich daruafhin informiert hat. Offenbar können wir rechtlich die Feuerstelle aufgrund dieses Ausstattungsmerkmals betreiben ohne eine externe Zuluft zu legen. Nachgerüstet werden müsste lediglich ein Fensterkippschalter für den Fall des gleichzeitigen Betriebes von Kaminofen und Dunstabzugshaube sowie optional ein Druckluftwächter. D. h., dass wir den Kaminofen nun doch mit recht wenig zusätzlichem Aufwand installieren könnten und die Inkompetenz des Bauträgers durch Unwissenheit immer offensichtlicher wird. Die Fragen, die sich mir stellen: Hat schon mal irgendjemand von der sogenannten Schornsteinfegerregeung gehört (auch unser Schornsteinfeger musste sich zunächst neim Innungstechniker rückversichern und kannte das nicht)? Ist die Befeuerung eines Kaminofens ohne externe Zuluft genauso effektiv und v.a. sauber wie ohne? Oder muss ich mich auf ständig verrußte Scheiben und Schwierigkeiten beim Feuermachen einstellen?
Ich danke euch für die vielen Antworten! Wir haben den Chef des Bauträgers eingeladen und auf den Mangel hingewiesen. Zunächst entglitten ihm die Gesichtszüge und er suchte verzweifelt ein unter dem Estrich verlegtes Zuluftrohr - konnte jedoch keines finden. Dann schlug er vor, man könne schräg eine Bohrung in den Keller vornehmen, er müsse jedoch zunächst mit unserem damaligen Bauleiter sprechen, der im Urlaub sei, versprach uns jedoch, dies schnell zu tun (O-Ton: "Bestellen Sie den Kaminofen ruhig, Weihnachten steht der."). Wir haben dann in der folgenden Woche unser Anliegen schriftlich verfasst und per Einschreiben an das Unternehmen geschickt, eine Rückmeldung hatten wir noch nicht. Daraufhin ist ein Einschreiben zurückgekommen, in dem man darauf hinweist, unser Architekt habe für den Bauantrag bereits nur einen einzügigen Schornstein eingeplant, außerdem habe man bei Baubeginn nicht wissen können, welche Art von Ofen installiert werden sollte. Der Clou: Für die Be- und Entlüftungsanlage haben wir uns erst im Gespräch mit den Bauleitern entschieden, ein Bauantrag musste nie gestellt werden, da eine Baufreistellungsgenehmigung existiert für deren Beantragung Angaben zu Heizung und Belüftung nicht nötig waren. Der Schornsteinfeger hat sich mittlerweile so geäußert, dass die Zuluft zwingend von außen kommen müsse, unabhängig, welche Art von Ofen installiert wird, eine Bohrung lediglich in den Keller reicht nicht aus. Wir werten das Schreiben des Bauträgers als Einschüchterungsversuch (vermutlich sogar vom Bauleiter verfasst, da die Rechtschreibung zielmlich daneben war) und sammeln nun schriftliche Äußerungen der Beteiligten (Schornsteinfeger, Bauamt, Firma, die durch Kernbohrungen einen Zuluftkanal durch den Keller installieren könnte), geben dem Bauträger dann die Möglichkeit sich erneut zu äußern und würden im Anschluss ggf. unseren Rechtsbeistand einschalten. Eine Baurechtschutzversicherung liegt weder bei uns noch beim Bauträger vor (weiß ich aus sicherer Quelle). Wir stellen uns allerdings bereits auf einen länger währenden Kampf ein!
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Vielen Dank zunächst für die vielen Antworten und die lebhafte Diskussion,
um einige Fragen, die hier aufgeworfen wurden zu beantworten: 1) Der Schornstein wurde eigens für die Installation eines Kaminofens errichtet. Wärme beziehen wir von einem Blockheizkraftwerk per Fernwärme, sodass ein Schornstein diesbezüglich nicht nötig gewesen wäre. 2) Die kontrollierte Wohnraumbe- und Entlüftung (Zehnder ComfoAir 500) ist tatsächlich für den Austausch der Luft zuständig, ohne dass dazu die Fenster geöffnet werden müssen. Sie besitzt einen Wärmetauscher (ich weiß nicht, ob die Information wichtig ist, aber dadurch wird klar, dass die zugeführte Luft sehr wohl erwärmt werden sollte, eben über diesen Wärmetauscher). Zuluft habe ich im Wohn-, Ess-, Schlafbereich, Abluft im Küchen-, HW-, Flur- und Badbereich. 3) Es ist leider vom Grundriss her nicht möglich, einen zweiten Kaminzug per Trockenbau hinter dem eigentlich Schornstein zu ziehen (dieser würde auf dem Weg nach oben zwei Türen blockieren). 4) Unser Haus ist kein Passivhaus, aber ein K60-Haus. Vielleicht wirft das noch ein neues Licht auf unser Problem. Vielen Dank alle, die sich bislang beteiligt haben. Mich lässt das kaum noch schlafen und ich bekomme langsam einen Eindruck, welche Schritte jetzt schnellstmöglich einzuleiten sind! Gruß Twete11
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