Ist ein solches Verhalten in der Backwarenabteilung noch angemessen?

Die Käsebrötchen werden im Prinzip ganz einfach gemacht, kommen wie die Schnittbrötchen , als Rohling in den Backofen, einfach nur 1 Scheibe gut und günstig Käse oben drauf gerollt.

Jetzt war beim Käsebrötchen zur Hälfte kein Belag oben drauf und der Käse war auf das Backpapier bisschen geschmolzen.

Da sagt die Mitarbeiterin, ja, Käse nur zur Hälfte oben drauf, können wir nicht verkaufen, muss leider weg. Ich sollte es also in die Entsorgungskiste legen darin werden die Lebensmittel später noch abgeschrieben und dann entsorgt.

Ich habe dann gesagt, wenn es eh weg kommt könnte ich es auch gleich in der Pause essen, da wollte sie dann nicht mit mir drüber diskutieren hat sie gesagt, so etwas gibt es grundsätzlich nicht das sei verboten. Das wäre aufwendig, müsste zudem als ,, Sachleistung '' versteuert werden aufs Arbeitsentgelt, das könnte ausgenutzt werden und solche Sachen. ( Als ob es irgend einen juckt oder das bemerkt, man könnte auch das 1 Brötchen halt aufschreiben damit es nicht vergessen wird, das man es noch als Verlust abschreiben muss , oder will das Finanzamt den Mülleimer kontrollieren ).

Also das soll versteuert werden, bei einer Spende oder auf das Arbeitsentgelt wenn der Mitarbeiter oder sonst wer sowas mitnimmt, aber in Müll darf es damit die Firma damit keine Kosten hat ? Wer macht solche dämlichen Gesetze.

Mit welchem Recht kann der Laden überhaupt anordnen, Waren im Müll zu werfen, aber verbieten, die Waren für sich selber zu nehmen ? Wo ist da die Logik, dem Laden kann es doch egal sein ob deren Ware in Müll landet oder ob es jemand noch mitnimmt, vor allem ein Praktikant der umsonst aushilft.

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Das ist leider üblich

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