Ein Kollege hat mir mal erzählt das man zu einem Polizisten z.B.: sagen darf ''Ich denke das sie ein Arsloch sind.'' ohne das der Polizist einen dann wegen Beamtenbeleitigung mitnehmen darf. Mit der Rechtfertigung das man ja denken darf was man will und dafür nicht bestraft werden kann auch wenn man es ausspricht (laut denkt) und nicht sagt ''Sie sind ein Arsloch.''
Also stimmt das? Ich will mich natürlich nicht vor einen Polizisten stellen und es ausprobieren aber ich würde schon gern mal wissen ob das so stimmt.
Einleuchtend wäre es, weil man ja so gesehen wirklich nur denkt das der Polizist eins ist und es nicht direkt sagt (man denkt nur laut) und für das was man denkt kann man eigentlich nicht bestraft werden.
Andererseits kann man auch für ein T-shirt mit dem Aufdruck ''ACAB'' mit genommen werden selbst wenn es nicht ausgesprochen wird und es nur eine Abkürzung ist. Also kann man doch auch für seine laut ausgesprochenen Gedanken mitgenommen werden oder?