§9 StVO
Wer abbiegen will muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dabei sind die Blinker zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sich möglichst weit rechts einzuordnen. Wer nach links abbiegen will, hat sich bis zur Mitte, in Einbahnstraßen möglichst weit links einzuordnen.
Allerdings ist deine Einbahnstraße ein Spezialfall. Entgegenkommende Radfahrer sollten die Möglichkeit haben links an dir vorbei zu fahren. Lass also am besten ca. 1,5 - 2m platz für Radfahrer.
Ansonsten grundsätzliches Vorgehen beim Abbiegen:
- Erkennen das man abbiegen will / darf
- Geschwindigkeit anpassen
- Blick in Innenspiegel, Aussenspiegel
- Schulterblick
- Blinken
- Einordnen
- Vorfahrt-/ Vorranregeln an dieser Kreuzung checken
- Abbiegen