§9 StVO

Wer abbiegen will muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dabei sind die Blinker zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sich möglichst weit rechts einzuordnen. Wer nach links abbiegen will, hat sich bis zur Mitte, in Einbahnstraßen möglichst weit links einzuordnen.

Allerdings ist deine Einbahnstraße ein Spezialfall. Entgegenkommende Radfahrer sollten die Möglichkeit haben links an dir vorbei zu fahren. Lass also am besten ca. 1,5 - 2m platz für Radfahrer.

Ansonsten grundsätzliches Vorgehen beim Abbiegen:

  1. Erkennen das man abbiegen will / darf
  2. Geschwindigkeit anpassen
  3. Blick in Innenspiegel, Aussenspiegel
  4. Schulterblick
  5. Blinken
  6. Einordnen
  7. Vorfahrt-/ Vorranregeln an dieser Kreuzung checken
  8. Abbiegen
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§2 (3a) StVO

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Fahrzeug nur mit M+S Reifen gefahren werden.

Allerdings ist M+S keine geschütze Kennzeichnung. Die Reifnehersteller verwenden das Alpin-Symbol (Berg mit Schneeflocke) für die Kennzeichnung von Winterreifen. Dieses Symbol ist geschützt & darf nur auf Reifen mit besonderem Profil (zur besseren Verzahnung auf Schnee) und anderer Gummimischung (Damit der Riefen auch bei niedrigen Temperaturen weich bleibt) verwendet werden.

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§5 (3a) StVO

Kfz > 3,5t z.G dürfen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50m beträgt nicht überholen.

§7 (3c) StVO

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften drei Fahrstreifen oder mehr für eine Richtung markiert dürfen LKW > 3,5t z.G. so wie alle Kfz mit Anhänger den äußert linken Fahrstreifen nur zum Linksabbiegen benutzen.

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Ah, hab`s rausgefunden :-)

LKW: Geschwindigkeit: 24 m/s Masse: 80000 Kilogramm Kinetische Energie: 23040000 Joule

PKW: Geschwindigkeit: 151.8 m/s Masse: 2000 Kilogramm Kinetische Energie: 23040000 Joule

Das wäre dann eine Geschwindigkeit von 506 km/h, die der PKW bei einem Frontalzusammenstoß braucht. Also laut: http://www.jumk.de/formeln/kinetische-energie.shtml

Kann das sein

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