Der Arbeitgeber kann nicht beurteilen was der Arbeitnehmer tatsächlich hat. Vielleicht hat er einen bestimmten Virus der langwierig zu heilen ist oder er hat eine andere Nebenerkrankung ( ist z.B chronisch krank).

Der Arbeitnehmer nuss dem Arbeitgeber auch nicht haarklein seine Erkrankung(en) berichten. Der Arbeitgeber sieht ja nicht einmal die Diagnose das Arztes auf der Krankschreibung - und erhält auch bei der Krankenkasse darüber keinerlei Auskunft.

Er kann eine amtsärzlich Untersuchung beantragen. Aber ob das nach einer so kurzen Erkrankung möglich ist bezweifel ich. (Eher bei Langzeiterkrankungen)

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Auflösung:

Ich habe die Krankenkasse angerufen: es ok wenn ich ein paar Tage wegfahre (Wochenende). Gibt kein Grund der dagegen spricht. Die haben es aber notiert.

Man könnte den Arbeitgeber informieren ist aber nicht unbedingt nötig. (telefoniere mit denen öfter und werde es mal erzählen)

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Guck auf ADAC.de unter "Camping"

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Das kann man nicht so einfach beantworten.

Es heißt Eltern haften wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Das ist nicht so einfach.

Wenn der Junge in dem Altern allein draußen spielt ist es sicher in Ordnung: also kann es so ausgelegt werden, dass die Mutter nicht die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Steht die Mutter daneben, sieht was er macht und regiert nicht: wieder anderer Fall. Dann hat sie die Aufsichtpflicht - denke ich - verletzt.

Kann gut sein dass du leer ausgehst.

Kannst ja bei der Polizei anrufen und mal nachfragen.

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