Es gibt kein Prinzen mehr in Deutschland. Der frühere Adelstitel ist nur noch Teil des Namens


Nach einer Rechtsbereinigung in den 1960er Jahren ist nur Artikel 109
Abs. 3 Satz 2 WRV („Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens
und dürfen nicht mehr verliehen werden“) einfachgesetzlich noch in Kraft

Bei eine Heirat kann man den Familiennamen aber wählen. Den des Mannes oder den der Frau. Heiratet eine Mann einen Prinzessin von Preußen etwa, können sie sich nenne ... von Preußen als Nachnamen. Beide

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