Du darfst. Ziffer 95 erlaubt es dir

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Wenn du es zeitlich nicht mehr schafft, lass dir einen vorübergehenden Führerschein austellen. Der kostet zwar extra was aber deine alte Fleppe verliert nicht seine Gültigkeit. Darfst jedoch damit nur in Deutschland fahren. Erkundige dich bei der Führerscheinstelle.

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Den LKW Führerschein darf jetzt jeder mit 18 machen. Jedoch nicht geweblich fahren. Dies gilt jedoch auch nur dann, wenn du unter EU 561 fährst. Die EU 561 verlangt ein Mindestalter von 21 Jahre. Ausnahme ist wenn du in einer Ausbildung zum Kraftfahrer bist oder die bereits beendet hast. Dies ist EU Recht. In Deutschland jedoch benötigst du als Anfänger ohne Ausbildung den Qualifikationsnachweis, was aber auch eine kurze Ausbildung ist. Die Zeiten wo jeder nur den Führerschein gemacht hat, bzw vom Arbeitsamt gezwungen wurde ist vorbei. Die Meinung, zum Fernfahrer reicht es immernoch ist Geschichte.

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Gegendarstellung: Ich suche eine Stelle als Koch wo ich keinen Löffel und keinen Kochtopf anfassen muss. Oder suche eine Stelle als Grundschullehrer. Möchte aber nix mit Kinder zu tun haben. Meister, wenn du diese Stelle findest wo du als Kraftfahrer nichts Auf oder Abladen musst, sag mir Bescheid.

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www.ihk-nuernberg.de/de/.../FAQs-Berufskraftfahrerrichtlinie.pdf
Damit sind alle Klarheiten beseitigt.

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Hallo. Ich habe deinen Text sorgfältig gelesen und bin der Meinung, lass es sein. Um Selbstständig zu sein, bedarf es etwas mehr wie ein bundes Hemdchen mit einer geilen Aufschrift. Vor allem Kunden die es dann auch lesen können.

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