Rechtlich gesehen erstmal einfach: sollte in der Schulordnung stehen. Pädagogisch gesehen: Abwägungssache. Da nicht alle Regeln des gemeinsamen Miteinanders kodifiziert (verbindlich niedergeschrieben) werden können, mag es hier, wie bei anderen Sachverhalten auch, Spielräume geben. Ich habe z.B. noch nie einen Passus in einer Schulordnung gesehen, der das urinieren in ein Waschbecken verbietet. Würde wohl trotzdem geahndet werden. Und so ist es auch mit Mützen. Nach den allgemeinen Regeln des Zusammenlebens kann dann auch mal untersagt werden, sie im Unterricht zu tragen. Es sei denn, es schneit im Klassenzimmer. Oder regnet. Ansonsten entfällt der Grund, eine Mütze zu tragen (könnte bei tiefsitzendem Schirm übrigens auch zum Täuschen dienen). Und da nicht jeder Millimeter diskutiert wird, gibt es kompetente Entscheidungsträger, die für faires Miteinander, Regeln und angebrachte Freiheitsgrade in der Schule stehen. Die heißen Lehrer. Ist gar nicht so schwer.
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