Nach meinem Verständnis fasse ich wie folgt zusammen:

Laut der Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 2015 (http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/150427-grundordnung.htm) können katholische, nicht katholische christliche und nichtchristliche MitarbeiterInnen bei der Caritas eingestellt werden.

Mein Austritt aus der katholischen Kirche stellt einen "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß" dar und führt zur Kündigung.

Einzig "schwerwiegende Gründe des Einzelfalles" können wohl eine Kündigung als "ausnahmsweise unangemessen erscheinen lassen". (?)

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