Nein, das ist nicht legal, definitv nicht.

Wer etwa 50 Euro für 10 Samen kauft, der will anbauen. Und das ist verboten. Ergo: Besitz von Samen zum Anbau ist nicht erlaubt. Und wenn Du dann noch aus dem Ausland bestellst, handelt es sich um Einfuhr von Betäubungsmitteln. Die Samen sind BtM, auch wenn sie keine Wirkstoffe enthalten. Der Samen wird also durch die Verkaufsabsicht zum Betäubungsmittel und diese Absicht wird aus dem Preis hergeleitet.

Es sei denn, Du hast eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle also des BfArM...und die kriegt man nicht so leicht...alles sehr easy hier erklärt:

http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-von-a-z/cannabis-samen-legal-btmg/

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Cannabissamen, die mehr kosten als Vogelfutter, sind nicht legal. Wer etwa 50 Euro für 10 Samen kauft, der will anbauen. Und das ist verboten. Ergo: Besitz von Samen zum Anbau ist nicht erlaubt. Es sei denn, Du hast eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle also des BfArM...und die kriegt man nicht so leicht...alles sehr easy hier erklärt:

http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-von-a-z/cannabis-samen-legal-btmg/

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Cannabissamen, die mehr kosten als Vogelfutter, sind nicht legal. Wer etwa 50 Euro für 10 Samen kauft, der will anbauen. Und das ist verboten. Ergo: Besitz von Samen zum Anbau ist nicht erlaubt. Es sei denn, Du hast eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle also des BfArM...und die kriegt man nicht so leicht...alles sehr easy hier erklärt:

http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-von-a-z/cannabis-samen-legal-btmg/

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Steht alles in den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung...kurz und knapp geht es darum:

Der Klient verfügt mittlerweile über eine ausreichend hohe Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln (auch und gerade was die Bewertung des eigenen Verhaltens angeht).

Der Klient hat die Notwendigkeit eines regelkonformen Verhaltens, dass auch die anderen Verkehrsteilnehmer mit einbezieht, verinnerlicht. Er kann die inneren Bedingungen (wie z.B. mangelnde Selbstkontrolle, falsche Wertmaßstäbe), die damals für das Fehlverhalten im Straßenverkehr verantwortlich waren, benennen.

Der Klient ist in der Lage, konkrete Verhaltensvorsätze zur Fahrtvorbereitung, zum Fahrtverlauf oder zum Umgang mit kritischen Ereignissen darzustellen. Deshalb ist von ihm in Zukunft ein verkehrsgerechtes Verhalten zu erwarten.

Die beruflichen, finanziellen oder sozialen Bedingungen, die früheres Fehlverhalten mit verursacht haben, wurden vom Klienten erkannt. Sie haben sich deutlich verbessert und an negativem Einfluss verloren.

Die inneren und äußeren Bedingungen, die das bisherige problematische Verhalten des Opfers verursacht und aufrecht erhalten haben, sind veränderbar. Der Klient weiß um die Möglichkeit der Veränderung und will diese auch. Er nimmt nicht eine sture Opferhaltung ein, in der Fehler nur außerhalb der eigenen Person gesucht werden.

Der Klient ist grundsätzlich bereit, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und zeigt keine grundsätzlich antisoziale Einstellung.

Die Lebensverhältnisse des Klienten (berufliche, finanzielle und/oder soziale Bedingungen) haben sich so entscheidend zum Besseren entwickelt, dass von ihnen jetzt im Vergleich zu früher eine stabilisierende Wirkung ausgeht.

Die Veränderungen haben sich aus einem Problembewusstsein heraus vollzogen. Sie werden als zufriedenstellend empfunden und haben sich über einen ausreichend langen Zeitraum stabilisiert.

Welche Voraussetzungen für die Bejahung dieser Annahmen vorausgesetzt werden, steht in den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung. Zu Dir mal dieses Skript hier runter, da ist alles klasse erklärt. Such Dir therapeutische Hilfe, dann wirst Du eine gute Chance haben, die MPU zu schaffen. Wenn Du Dich wirklich änderst:

http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/

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Warum das nicht ohne Vorbereitung geht, kannst Du in den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung nachlesen. Lies das und Du weißt, dass es nicht klappen kann. Ist prima hier zusammengefasst:

http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/


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Alles was man wissen muss, ist in den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung niedergeschrieben. Man hat gute Chancen auf das Bestehen der MPU, wenn man nicht gerade ein hoffnungsloser Fall und völlig uneinsichtig ist. Man muss an sich arbeiten und die Schuld nicht beim bösen System suchen.

Man sollte nicht auf die ganzen Leute hören, die meinen, beim ersten mal fallen alle durch. Ein positives Gutachten ist sehr wohl möglich. Man muß halt wissen, was für Fragen einen erwarten und was sich geändert haben muß.

Ziemlich gut sind die Inhalte dieser Leitlinien in diesem Skript hier erklärt, dort findet sich auch ein Beispielsgutachten, aus dem man gut herauslesen kann, was man sagen sollte, damit es klappt:

http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/



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