Ich rate stets: "Hände weg von der Patientenverfügung, der sogenannten". Musterformulare dürfte es in manchen Postfilialen geben. In Schreibwahrengeschäften, bspw. karstadt, galaria Kaufhof auf jeden Fall. Dennoch mein Rat: "Hände weg...". Ein Vorsorgeplan bzw. eine Vorsorgeverfügung ist u. U. sinnvoll, jedoch nicht die in Mode gekommene (auch gehiped) PV. Für die "Werbung" gibt es gute Gründe der Interessensvertreter so mancher Lobbyisten. Maile mir, falls Du mehr Infos benötigst, und welche. V G
Ob es schlimmere Dinge (Bsp. von badewasser) gibt oder nicht, ist es nicht traurig, wenn jmd. staatl. Hilfe für 20,oo euro, 1,3o euro oder 00,01 euro in anspruch nehmen kann. Nur wenn man die kleinstmögliche Geldeinheit eins von Hundert/Euro ernst nehmen kann, funktioniert das System. Nicht ein ist kein. Und Korinthenkacker wie ich setzen sowohl für Querulanten als auch "aus Prinzip" derartige Ansprüche täglich um. Das kostet Zeit und Kraft. Auch für 1 cent. Die Gebühren müssen vom Verlierer auf jeden Fall getragen werden. Da ist nichts traurig. Traurig ist es, wenn jemand einer anderen Person schadet und sich dadurch rechtfertigt, dass es ja nur geringfügig sei. (Wenn das daraufhin jeder machen würde...) Man macht sich möglicherw. nicht der, sondern wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB strafbar. Das ist ziemlich egal. Binnen drei Monaten nach Kenntniserlangung muß der Geschädigte bei geringfügigen (dh i d R unter 50 euro)Strafantrag stellen. Meistens wird das ErmVerf eingestellt. Der Privatklageweg steht offen, ist mit Kostenrisiko verb. - auch nochmal Möglk. z. ger. Einstellung. Eines Strafantr. d. Gesch bedarf es nicht bei Bejahung des besonderen öffentl. Interesses. Davon ganz abgesehen ist jawohl hier der Zivilrechtweg angesprochen, wenn es um dir Rückerlangung eines einem zustehenden Gelbetrages geht (und nicht das Sühnebedürfnis), wobei das normale Mahnverfahren das gängige und wirkungsvollste Mittel darstellt. Schitt watt auf Strafe wenze dat Jeld wieder krichst.
- die Länge
- das Material (Metall, Kunststoff....) bzw. schlcht oder verziert? bzw. ökologisch schardstoffarm für babies oder "normal"?
- Bundesland/Region
- legale versteuerte Arbeit, d. h. mit Rechnung oder "illegal" ohne?
Im Schnitt 17 bis 23 Euro
Im Hotel "Zum Goldenen Steuerzahler" absitzen und zukünftig keinen Mist mehr bauen. Das erfreut auch den Hotelier.
Ist zwar keine Antwort, aber bist nicht der einzige. Was daran gut ist? Der Gesetzgeber hat so etwas nicht komplett bedacht. Inzwischen häufen sich derartige Fallkonstellationen. Evtl. muss man den Ärger nicht völlig herunterschlucken sondern kann sich damit trösten, dass ein 153a-er eben doch kein Schuldeingeständniss ist. Erschwert wird durch eine voherig fehlende Hauptverhandlung das Verfahren wg. falscher Verdächtigung gg. die anzeigerstattende Person. Der Sühnegedanke, Glauben an Gerechtigkeit bzw. auch Richtigstellung immer noch im Umlauf befindlicher Gerüchte ist weg. Es ist schon eine Mega-S*, aber in anderen Ländern is's auch nicht besser. Man sollte mehr Richter mit mehr Zeit für komplette Ausforschung einstellen und weg von der Fließbandaburteilung kommen. Das sind allerdings rechtsstaatliche Träume paradiesischer Art aus dem virtuellen Schlaraffenland. Real ist auch nicht die Realität (fakten/Tatsachen i e s ) sondern die Aktenlage und somit Tatsachen i w s.
Wie? Ist was dran oder nicht? Es heist: Keine Beweise der Gegenseite, da vernichtet! Was ist vernichtet, der Beweis für Deine Schuld oder Unschuld oder was konkret???