das stimmt so. Ein P-Konto ist tatsächlich nicht mehr nötig, es sei denn, es gammeln da noch alte Pfändungen rum. Dann macht es Sinn, bei einem anderen Geldinstitut ein neues Konto zu eröffnen. Sparen ist dann überhaupt kein Problem mehr.
man füllt keinerlei "freiwillige" Schreiben einer Inkassobude aus. Außerdem haben wir hier in Deutschland keine Sippenhaft.
bei Privatinsolvenzen ist im Idealfall eine " geeignete Stelle" gem. § 305 InsO aufzusuchen. Das kann eine Schuldnerberatung oder auch ein Anwalt sein. Für Regelinsolvenzen gibt es Vordrucke im Internet, die sind auszufüllen, und an das zuständige Amtsgeriht zu übersenden
das Problem haben zZt. viele, vor allem IOS-Nutzer. Ist ein bug, der wohl mit der Radiuserweiterung an den Arenen zusammenhängt. Hoffentlich wird das schnell behoben, und es kommt ein weiteres update
genau das bedeutet das : mitbringen !!
nein, haben Sie den § 258 mal gelesen ?
die Unterbrechungsmeldung ist zum 19.02.2020 vorzunehmen, aber nur wenn die Unterbrechung mindestens einen vollen Kalendermonat dauert . ( also erstmal den vollen Kalendermonat abwarten)
Nein. Mit einer Sozialversicherungsnummer weist man seine Mitgliedschaft im deutschen Sozialversicherungssystem nach. Mit ihr sollen der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen aber auch Schwarzarbeit unterbunden werden. Ein Arbeitgeber benötigt die Sozialversicherungsnummer wiederum zur korrekten Verrechnung der Versicherungsbeiträge. Eine Sozialversicherungsnummer wird dir automatisch per Post mitgeteilt, wenn du das erste mal in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst (egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob, usw). Arbeitslosengeld-Bezug der Eltern ist kein Grund für die Vergabe einer Sozialversicherungsnummer
Wenn es "etwas zu vererben" gibt, macht es tatsächlich Sinn, dass Erbe anzutreten. Im eröffneten Verfahren geht es zu 100 % an die Masse, während der Wohlverhaltensphase nur noch hälftig.
Im Insolvenzverfahren ist der Arbeitgeber ein Debitor, und wird angeschrieben. Auf Grund von Änderung/ Ausbau der Arbeitszeiten, Einmalzahlungen etc. könnten sich ja pfändbare Einkommensbestandteile ergeben, welche zur Masse zu ziehen sind.
mach doch einfach ne Schufa-Eigen-Auskunft
Fundiertes Halbwissen … Natürlich informiert der Insolvenzverwalter den Vermieter im Rahmen der Enthaftungserklärung gem. § 109 InsO. Sinnvoller ist daher den Vermieter als Schuldner vorab selbst zu informieren. Wenn die Miete in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt wurde, dürften doch keine Problem entstehen.
Im eröffneten Insolvenzverfahren werden Steuern ( UST & EST) bis zur Eröffnung entstanden sind in der Regel geschätzt. Eigenanträge für Regelinsolvenzen kann man im Internet finden. Gleiches gilt Kostenstundungsanträge. Die sind auszufüllen, Anlagen beifügen, und beim zuständigen Insolvenzgericht abgeben
Könnte es sein, dass eine Pfändung auf dem Konto ist ?
Mieter haben ein Anrecht auf Belegeinsicht. Schau sie dir an, und rechne nach.
freu dich über Estrich, ist pflegeleicht
Ich verstehe die Frage nicht so ganz : du willst Insolvenzgeld für Nov & Dez, und Geld für Dez vom neuen Arbeitgeber ?
Da würde ich mir einen in der Nähe suchen ( Wohnort), da wohl eine persönliche Beratung Sinn macht, und kein "Telefontermin". Einfach mal auf den diversen Plattformen schauen : anwalt.de, anwalt24.de usw.
ja, muss er
Ja, die Finanzierungsnummer auf jeden Fall. Wenn vorhanden auch noch deine Kundennummer, und für welchen Zeitraum die Überweisung erfolgt.