Habe das prog runtergeladen. Erst einmal danke !
Ist aber leider in englisch. Wie kann ich auf deutsch umstellen und wo ist die Funktion "Faltenkiller" ??
Habe das prog runtergeladen. Erst einmal danke !
Ist aber leider in englisch. Wie kann ich auf deutsch umstellen und wo ist die Funktion "Faltenkiller" ??
INFO: Ich habe Windows 7 auf dem PC.
Korrekte Antwort: "Müssen auch schwerbehinderte Menschen bis 67 arbeiten?
Nein. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen."
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_24D7F740706B9F8D712F3AE760352EF9.cae03/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/presse/themenschwerpunkte/pressemappe_rente_67/homepage_laenger_arbeite_faq.html?nn=37072
Was haben denn deine Wimpern mit dem eyeliner zu tun?
Wenn du den Strich ganz fein und dünn über dem Ansatz der Wimpern ziehst, verklebt nichts.
Wer zu einem Psychologen geht, sollte es aus freien Stücken machen und nicht, weil ein Arzt oder die Oma es als richtig empfinden.
Man braucht eine Überweisung von einem Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und dann hat man 5 Stunden unverbindlich die Möglichkeit, zu schauen, ob man mit dem Therapeuten klar kommt. Wenn ja, stellt dieser den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse.
Die 1. Stunde kann unterschiedlich sein. Aber grundsätzlich erwarte nicht, dass der Thrapeut dir Tipps gibt, was du zu tun oder zu lassen hast. Das wirst du schon selber in den Gesprächen herausfinden müssen.
Alles gute Tipps. Danke. :-)
Hier kannst du nachlesen, was richtig ist:
http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/schwerbehinderung/behindertenparkplatz.html
sorry...heißt natürlich: Kunststoff ;-)
Ab zum Arzt oder ins Krankenhaus zur ambulanten Untersuchung. Ferndiagnosen helfen nicht !
Ich würde an deiner Stelle eine Therapie machen.
Bei wem kannst du hier nachlesen.: http://www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml#wer
Da kannst du deine Probleme für dich "klären" und danach hast du sicherlich auch den Mut, deinen Eltern zu berichten, dass du schwul bist.
Ob Medikamente gegeben werden müssen, kann niemand hier hellseherisch behaupten !!
Für die Therapie brauchst du eine Überweisung von deinem "Hausarzt".
Der "Psychologe" beantragt dann nach Probestunden bei der Krankenkasse die Übernahme der Therapie. Darum musst du dich nicht kümmern.
Viel Glück und alles Gute !!
OHNE Abzüge kannst du nur vorzeitig in Rente gehen, wenn du mind. 50 % Schwerbehinderung im Jahre ? (ich glaub der Stichtag ist schon ein paar Jahre her) hattest. Kommt für dich nicht infrage !!
Du kannst MIT Abzügen in Rente gehen, wie du möchtest. Lies dich hier mal schlau:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/03_leistungen/03_rente_wegen_alters/allg_rentenabschlaege_ausgleich_rentenminderung/rentenabschlaege.html?nn=37072
Menschen mit DIS müssen meiner Meinung nach selber merken, dass sie eine Therapie brauchen. Der Leidensdruck muss so groß sein, dass sie etwas in dieser Richtung unternehmen.
Ein Gespräch wird wahrscheinlich nichts bringen, eher erreichen, dass die Person abblockt und ihre "Person" ändert.
Die Tat muss nach 20 Jahren angezeigt werden. Dann ist sie verjährt.
Also kann die Frau ihren Vater wegen sexuellem Missbrauch und eventuell noch wegen Körperverletzung anzeigen.
Körperverletzung schreibe ich ohne Gewähr !! Aber ich denke, das kann ihr ein Anwalt verbindlich sagen.
Danke auch an alle Anderen, die geantwortet haben. :-))
Ruf bei der Telecom an. Die Mitarbeiter bei der Technik dort sind sehr willig und gehen Schritt für Schritt die "Einstellungen" mit dir am Telefon durch.
PS: Sei freundlich, dann klappts auch mit der Telecom. :-))
Korrektur: Soll natürlich UHRzeit heißen ;-)
Wenn ein Testament die Schwester nicht als Erbin benennt, hat sie KEINEN Anspruch auf ein Pflichtteil !! Das Pflichtteil können nur leibliche Kinder und Eltern einfordern.
Hm... Ich weiß es nicht genau, aber das Kätzchen ist ja noch ein Baby, und ein Baby trinkt halt Milch. Google doch mal, da gibts bestimmt ne Antwort.
Startseite festlegen:
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Firefox : Extras > Einstellungen > Allgemein
;-)
Im Testament steht, wer Erbe oder eventuell Pflichtteilsberechtigter ist.
Also unbedingt ansehen !
Wenn jemand Erbe ist, wird z.B. anders mit dem Nachlass umgegangen, als wenn er das Pflichtteil bekommt.
Eine andere Antwort kann dir hier erst einmal niemand geben :-)