Antwort
Also bin Selbst im Handwerker tätig,
Lehrlinge Über 18 können Überstunden machen doch net mehr als 12 Std gesamt am Tag und einer Freizeit/Ruhezeit von 10 Std.
Lehrlinge Ü18 gilt das Arbeitsschutz-Gesetz im diesem ist es geregelt, außer es gibt für deinen Beruf noch einen Rahmenvertrag der Innung. Wenn dort nichts Geregelt ist gilt das Arbeitsschutz-Gesetz
Lehrlinge können unter Umständen aber zu Ü-Std herangezogen werden aber nur in Sonderfällen
Im Allgemeinen werden Lehrlingen die Ü-Std in Freizeit gewährt