Falsch, für die Notreparatur ist der Vermieter zuständig, der auch den Schaden der Gemeinde melden muss. Wenn die Gemeinde nicht dafür aufkommen will, dann ist die Haftpflichtversicherung des Vermieters zuständig. Es wurde aber weder noch vom Vermieter veranlasst, weil die gerne was aussitzen.

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Den Beschluss kannst du nur innerhalb von 4 Wochen vor Gericht anfechten. 

In deiner Teilungserklärung müsste drin stehen, mit welchen Mehrheitsanteilen ein Beschluss gefasst werden kann. Bei uns z. B. mit einer 2/3-Mehrheit, damit wären 51% zu wenig.

Der Verwaltung würde ich die Einzugsermächtigung unbedingt entziehen. 

Habt ihr kein Instandhaltungskonto? Je nach Alter einer Wohnanlage müssen jeden Monat für das Instandhaltungskonto eine Summe X angespart werden, wovon dann ggf. Thermen bezahlt werden können. Euch müssen auch 3 Vergleichsangebote vorgelegt werden und jeder Eigentümer hat das Recht selbst Angebote einzuholen und in der Versammlung zur Abstimmung vorzulegen. 

Sind neue Thermen zwingend notwendig, stellt ihr von Öl auf Gas um? Wenn der Brennstoff der gleich ist, würde ich mich mal erkundigen, ob wirklich eine neue Therme sein muss.

Viel Erfolg!

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In armen Ländern gelten Sie als Bereicherung, in reichen Ländern als Belastung. Allerdings werden sie in armen Ländern kaum das sie laufen können zur Arbeit herangezogen und Mädchen früh verheiratet. Mädchen sind dort mehr eine Belastung als Bereicherung wegen des zu entrichteten Brautgeldes (Mitgift). 

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