Das kann man ohne weiteres nicht sagen, da es sehr vom Raucher selbst abhängig ist. Aber auch ich würde Dir nur empfehlen, es zu lassen und wenn überhaupt, dann erst ab 18 Jahren, so wie es gewöhnlich auch sein sollte.

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Evtl. ist es eine DRAM-LED, die leuchtet. Falls Du zwei Arbeitsspeicher eingesetzt hast, nimm doch mal einen raus und dann versuch´s erneut. Falls sich der Zustand nicht ändert, mache das selbe Spiel mit einem anderen Arbeitspeicher... sprich einfach mal im Ausschlussverfahren durchchecken. ;-)

Wo der 4-Pin Stecker erwähnt wurde.. dort über der Stecker vom Netzteil doch angeschlossen oder steckt dort nichts drinnen?

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Hier auf Ciao.de findet man Meinungen, woraus man sich oft gut selbst ein Bild machen und entsprechend handeln kann.

Einfach mal eben auf den Link klicken und nachforschen. Ich denke, das sollte hilfreich sein. : -)

http://www.ciao.de/ATELCO__200823

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Die Grafikkarte, welche mit Everest ausgelesen wurde besitzt eine AGP 8-fach Anbindung, weshalb die neue Grafikkarte ebenfalls eine AGP und keine PCI-Express sein darf. Wenn allerdings eine Grafikkarte gesucht wird, mit der hochanfordernde Spiele laufen sollen, sieht es sehr schlecht aus, da alle gängigen leistungsfähigen Modelle auf einer PCI-Express Schnittstelle basieren. Da der Chipsatz auch schon sehr veraltet ist und in einem Medion OEM-PC verbaut wurde, kann es unter schlechten Umständen zu Problemen der Kompatibilität kommen, was heißt, dass die Grafikkarte nicht lauffähig wäre.

Wie bereits von anderen geschrieben wäre bei gewünschtem Leistungszuschub auf jeden fall ein anderer PC die bessere Lösung, oder evtl.auch allgemein. : -)

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Arglistig verschwiegene Mängel oder nicht! - Meinung dritter gesucht.

Hallo,

ich bin auf der Suche nach der Meinung außenstehender.

Es geht um folgenden Fall: Vor ca. einem Jahr habe ich (dumm wie ich war mit meinen 17 Jahren auch gelernt habe) auf Ebay ein Auto von einem privaten Verkäufer ersteigert. Bei dieser Auktion war die gesetzliche Gewährleistung nicht ausrücklich ausgeschlossen, bzw. gar nicht. Auf dem Kaufvertrag, welcher von meiner Mutter unterzeichnet wurde, war die Sachmängelhaftung, sprich die Gewährleistung deutlich ausgeschlossen. Es war die Rede von diversen neuen Teilen und Reparaturen, welche ausgeführt wurden. Auch wurde genannt, dass alles eingetragen ist und nichts mehr zu tun wäre, um die Betriebserlaubnis zu erhalten. Das Auto wurde zu diesem Zeitpunkt des Erwerbs mit neuer HU und AU versehen, welche ohne Mängel bestanden wurden.

Nun wurden erhebliche Mängel bzw. nicht eingetragene Teile entdeckt. Nach meiner persönlichen Meinung wäre das was zu beanstanden ist als arglistig verschwiegen abzustempeln.

Folgendes habe ich nach fast einem Jahr nach dem Kauf dem Verkäufer gesendet. Hier gehen sämtliche Mängel hervor, welche ich als arglistig verschwiegen kennzeichnen würde. Bitte lest selbst: Auf diesem Bild sind zwei Emails zu sehen. http://img683.imageshack.us/img683/2048/emailyr.jpg Auf beide kam noch keine Antwort. Abgesendet ca. vor drei Tagen.

Ich werde es zwar noch von einigen zu hören bekommen, wie dumm meine Handlung war, doch die jenigen sollen wissen, dass ich mir bewusst bin, welchen Leichtsinn meine Tat hatte.

Ich freue mich auf Antworten. Besten Dank im voraus. Grüße, Thomas M.

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Vielen Dank für die Antworten. Diese helfen mir bereits weiter. Dann werde ich den Verkäufer nun per Postweg informieren und diesem eine Frist setzen.

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