Also ich habe selten so viel Müll gelesen. Pfefferspray ist als Tierabwehr zugelassen. Ausländische Sprays sollte man nicht bei sich tragen wegen dem Thema Tierabwehr Beschriftung unerlaubter Waffenbesitz etc :

http://www.tti-shop.de/sicherheitsblog/handel-mit-angeblich-illegalem-pfefferspray/

Beim Pfefferspray sollte man auch beim Einkauf auf so einige Sachen achten! Beim Wirkstoffanteil wird oft getrickst und auch sonst sollte die Auswahl sehr gut bedacht werden.

Gel, Schaum, Strahl und und und jetzt gibt es sogar schon Pulver das nur die Atemwege angreift und nicht auf die Augen geht bzw nur minimal.

Da haben schon so manche Personen böse Überraschungen erlebt wenn das Spray nicht gewirkt hat weil man 5 Euro sparen wollte.

Alles in allem ist Pfefferspray rechtlich nicht so einfach einzusortieren wie so manche Händler einem glaubhaft machen wollen. Der Schuß kann auch schnell mal nach hinten losgehen.

Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Die dann eventuelle Handhabung gegen Menschen erfolgt ausschließlich im Rahmen der im § 227 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §32 Strafgesetzbuch (StGB) und im §15 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelten Notwehr. Diese Paragraphen sagen übereinstimmend aus, dass man sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erwehren darf. Pfefferspray wird in diesem Zusammenhang als eines der mildesten und effektivsten Mittel der Zurwehrsetzung angesehen. Da diese Paragraphen nicht nur für Polizisten sondern für alle auf dem Gebiet der BRD lebenden Menschen gelten, kann jeder uneingeschränkt Pfefferspray zur „Tierabwehr“ mit sich führen. Pfeffersprays, müssen immer den Hinweis Tierabwehrspray auf der Dose Tragen, sonst gelten sie als verbotene Waffen. Der Umgang ohne den Hinweis, Tierabwehrspray, Anti-Dog, Contra-Dog ect. ist gemäß § 52 WaffG verboten.

Alles in allem sollte ein Einsatz genau überlegt sein. Mal kurz in einer Diskothek lossprühen kann sehr teuer werden. Wenn man hingegen angegriffen wird egal ob Mensch oder Tier würde ich den Einsatz als bedenkenlos ansehen. Wichtig man darf sich dem Angriff nicht durch Flucht entziehen können! Und das wird auch gerne im Gespräch bei der Polizei nachgefragt aufpassen!!!

Dann noch was zum Thema Pefferspray hat keine Chance bei einem Kampfsportler: Schau dir mal das Video an:

youtube-nocookie.com/v/9cWQNfLzpBQ&hl=de_DE&fs=1

Natürlich sollte man ein Spray immer griffbereit haben in der Handtasche wühlen bringt da wirklich nicht viel.

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