Hi
also grundsätzlich würde ich schonmal nicht auf Proaktivität des Vermieters setzen. Aus Erfahrung muss ich leider sagen, dass man seinem Geld oft hinterher rennen muss. Es stimmt aber das die Rückzahlung der Mietkaution eine ganze Weile in Anspruch nehmen kann. In der Regel hat der Vermieter 3-6 Monate Zeit (spätestens aber mit Ablauf der Abrechnungsperiode) um zu prüfen ob bestimmte Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend gemacht werden können. In deinem Fall wäre das die Tür. Solange du aber keine Rechnung bekommen hast, würde ich auch nciht davon ausgegehen, dass du diese mit deiner Mietkaution verrechnen musst. Ich hatte vor Jahren selsbt ein ähnliches Problem gehabt der letzten Endes leider erst durch rechtliche Schritte geklärt werden konnte. Letzten Endes hab ich recht bekommen aber es hat seine Zeit gedauert. Weitere Infos bzgl. Mietkaution, Rückzahlung, Ansprüche und so weiter hab ich auf www.mietkautioninfo.de gelesen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen Gruß TT10